Ausschussvorsitzender Pernhorst teilt mit:

 

Reitwegebau im Kreis Coesfeld

 

Ausschussvorsitzender Pernhorst wurde durch eine Bürgerin aus Nottuln angeschrieben, die sich darüber beklagt, dass der Kreis zwar auf der einen Seite die Reiter darauf hinweist, dass für das Reiten in der freien Natur ein Reitkennzeichen notwendig ist und damit Werbung für den Verkauf der Reitkennzeichen macht. Auf der anderen Seite tue der Kreis aber gerade im Reitwegebau nur sehr wenig für die Reiter. Insbesondere im Bereich der Baumberge gäbe es nur ein sehr geringes Angebot.

Er bittet vor diesem Hintergrund die Verwaltung, zu einer der nächsten Sitzungen zur Reitwegeplanung im Kreis Coesfeld und im besonderen im Bereich der Baumberge zu berichten.

 

FBL Dr. Hörster sagt ihm dieses zu.

 

Fachbereichsleiter Dr. Hörster teilt mit:

 

Tierkörperbeseitigung, Vertrag mit der Fa. SecAnim GmbH

 

1.

Der Kreis Coesfeld hatte im Jahr 2006 die Pflicht zur Tierkörperbeseitigung für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.12.2010, d.h. für die Dauer von vier Jahren, vertraglich auf die Fa. SecAnim GmbH (früher SARIA) übertragen. Die zur Wirksamkeit des Vertrages erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Münster wurde seinerzeit jedoch auf zwei Jahre befristet.

 

Gegen die Befristung der Genehmigung hatten sowohl der Kreis Coesfeld als auch die Fa. SecAnim GmbH Widerspruch erhoben. Diesen Widersprüchen wurde nun durch Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 28. Juli 2008 abgeholfen. Der vom Kreis Coesfeld und der Fa. SecAnim GmbH geschlossene Vertrag über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte im Kreis Coesfeld ist somit bis zum 31.12.2010 gültig.

 

2.

Die Tierseuchenkasse NRW übernimmt nach einem entsprechenden Beiratsbeschluss die Kosten der Beseitigung von Rindern, Schafen und Ziegen, die im Jahr 2007 an der Blauzungenkrankheit verendet sind bzw. wegen dieser Seuche getötet werden mussten.

 

Da diese Entsorgungskosten vom Kreis Coesfeld und von den Tierhaltern in 2007 bereits bezahlt worden sind, erhalten diese von der Tierseuchenkasse bzw. von der Fa. SecAnim GmbH eine Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Höhe der Erstattung für den Kreis Coesfeld beträgt ca. 13.000 €.

 

Für 2008 ist eine entsprechende Regelung nicht vorgesehen.

 

 

Geflügelhaltungsanlagen im Kreis Coesfeld

 

Zwischenzeitlich ist im Rahmen einer Neuauswertung der Datenbestand fortgeschrieben worden. Hieraus ergeben sich Änderungen in der Anlagenanzahl und -verteilung, da zwischenzeitlich Anträge zurückgezogen worden sind sowie die Verfahren stärker differenziert wurden nach Änderungsverfahren bestehender Anlagen und Neuanlagen. Des Weiteren wurde der Datenbestand nochmals auf die Auswirkungen der Änderungen der Schwellenwerte hinsichtlich der Einstufung der Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht ausgewertet.

 

Die Verteilung der Geflügelhaltungen nach der Anlagenart ergibt nachfolgende Verteilung (Stand August 2008).

 

Anlagenart

Spalte 1                

Anlagen    davon  Anträge

Spalte 2             

 Anlagen   davon  Anträge

Hennen

2                        1

10

Junghennen

3                        1

1

Mastgeflügel

4                        1

17                     7

Truthühnermast

 

3

Hennen u. Junghennen

4                        1

 

 

 

 

Gesamt

13                      4

29                     7

 

Insgesamt sind im Kreisgebiet 42 Anlagen zur Geflügelhaltung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt bzw. im Genehmigungsverfahren. Absichtsplanungen bezüglich zweier Neuanlagen und zweier Erweiterungen sind im Diskussionsprozess, so dass derzeit insgesamt von einem potentiellen Anlagenbestand von 44 Anlagen im Kreisgebiet ausgegangen wird, die sich wie folgt auf das Kreisgebiet verteilen:

 

Anzahl der Betriebe je Gemeindegebiet inkl. Antragsplanungen (Stand August 2008)

Gemeinden

Spalte1

Anlagen         

Spalte 2    

Anlagen         

Ascheberg

 

 1                     

Billerbeck

3                    

10                                  

Coesfeld

1

2

Dülmen

3                                   

4           

Havixbeck

 

2                                    

Lüdinghausen

1                                                         

1                                    

Nordkirchen

1

2

Nottuln

3                                   

1                              

Olfen

 

 

Rosendahl

1

2

Senden

1

5                                    

 

 

Aufbau der AÖR „CVUA MEL“

 

In der Ausschusssitzung am 2.6.2008 hatte ich Sie darüber informiert, dass im Zuge der von der Landesregierung beabsichtigten Konzentration der Untersuchungsämter auch die beiden Untersuchungsämter in Recklinghausen (CEL, Trägerschaft Kreis Recklinghausen) und Münster (CVUA, Trägerschaft Land) die Möglichkeiten der Bildung einer gemeinsamen Anstalt des Öffentlichen Rechts prüfen. Über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen zwischen Land, CVUA, CEL und Kreis Recklinghausen wurden die bisherigen Nutzer der beiden Untersuchungsanstalten, die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Münster, am vergangenen Mittwoch (3.9.2008) durch Staatssekretär Dr. Schink im MUNLV unterrichtet. In dieser Veranstaltung wurde auf die guten Erfahrungen und möglichen Synergieeffekte einer solchen gemeinsamen Untersuchungsanstalt mit Blick auf Modelle in Ostwestfalen-Lippe und in der Region Rhein-Ruhr-Wupper hingewiesen. Einzugsbereich einer zu bildenden AöR „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe – CVUA MEL“ soll das Gebiet des Regierungsbezirks Münster sein. Die Anstaltsträger würden mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat vertreten sein, daneben soll ein Entgeltbeirat eingerichtet werden, in dem alle Nutzer vertreten sein sollen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Träger der zusammengeführten Untersuchungsanstalten (also das Land und der Kreis Recklinghausen) gemeinsame Träger der neuen AöR, daneben können auch die Kreise und die kreisfreien Städte, die regelmäßig Leistungen der Untersuchungsanstalt in Anspruch nehmen, Anstaltsträger werden.

Die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben somit zu entscheiden, ob sie weiterhin „nur“ Nutzer einer Untersuchungsanstalt bleiben wollen oder in die gemeinsame Trägerschaft gehen wollen. Um die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und rechtlichen, politischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Entscheidung für die politischen Gremien in den genannten Körperschaften zubereiten zu können, soll kurzfristig eine weitere Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Über den weiteren Verlauf dieses Prozesses werde ich Sie unterrichten.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27.10.2008

 

Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt, ist beabsichtigt, dass die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 27.10.2008 in Lüdinghausen auf der Burg Vischering stattfinden soll. Vor Beginn der Sitzung wird den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit gegeben, die Sanierungsarbeiten im Bereich der Außengräfte (Heckengebück und Entschlammung) sowie die Renovierungsarbeiten in den Gebäuden der Burg Vischering zu besichtigen.