Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Das Evangelische Familienbildungswerk Münster e.V. wird gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Nach kurzer Einleitung zum Inhalt des Tagesordnungspunktes erkundigt sich die Vorsitzende, ob Wortmeldungen erfolgen.

 

Mitglied Appelt merkt an, dass in der Vergangenheit häufig eine zunächst für drei Jahre befristete Anerkennung von Trägern erfolgt sei, und erkundigt sich, warum in diesem Fall von der Verwaltung eine sofortige unbefristete Anerkennung vorgeschlagen werde.

 

MA Werremeier erläutert, dass bei neuen Trägern zunächst ein Beobachten der Entwicklungen angezeigt sei, bevor eine unbefristete Anerkennung erfolge. Dieses sei bei etablierten Trägern aus anderen Zuständigkeitsbereichen, die ihr Tätigkeitsfeld auf den Kreis Coesfeld ausweiten, nur bedingt geboten. Die erwartete Verlässlichkeit auf Dauer könne in diesen Fällen - wie beim vorliegenden Antrag – häufig bereits eingeschätzt werden. Die mit einer befristeten Anerkennung unterstellte Probezeit könne entfallen.

 

Da keine weiteren Meldungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen, lässt die Vorsitzende sodann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig