Beschluss: Kenntnis genommen

Die Sitzungsvorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Ktabg. Stauff bemerkt jedoch in diesem Zusammenhang, dass der Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit über einen Zuschussantrag von 180 € entscheiden musste. Er sieht hier die Verhältnismäßigkeit zwischen Zuschussbetrag und Kostenaufwand für die Bearbeitung nicht mehr gewahrt und bittet um eine Zuständigkeitsregelung in Form eine Betragsbegrenzung.

 

LR Püning hält eine Vereinbarung hierüber bei der Fortschreibung der Förderungsrichtlinien für möglich.