KD Gilbeau gibt dem Ausschuss folgende Mitteilungen des Landrates zur Kenntnis:

 

Bundeswettbewerb Bioenergie-Regionen

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 17.07.2008 wurde mitgeteilt, dass der Wettbewerbsbeitrag “Verbesserung der nachhaltigen energetischen Nutzung von Holz aus der Hecken- und Landschaftspflege im Münsterland“ im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Bioenergie-Regionen“ fristgerecht zum 30.06.2008 (Abgabeschluss) eingereicht worden ist. Mitgeteilt wurde auch, dass die 30 Regionen, die sich für die zweite Wettbewerbsphase qualifiziert haben, am 27.08.2008 bekannt gegeben werden sollen.

 

Dieser Termin konnte vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nicht gehalten werden. Die Bekanntgabe der ausgewählten 30 Regionen-Konzepte für die Wettbewerbsphase II soll nun am 29.09.2008 erfolgen.

 

Unabhängig von der Teilnahme am Bundeswettbewerb „Bioenergie-Regionen“ beabsichtigen die Münsterlandkreise und die Grafschaft Bentheim gemeinsam mit einer niederländischen Region einen INTERREG-Antrag zur Wallheckenpflege auf den Weg zu bringen.

 

 

Modifikation des Projektes "Clever fertigen im Kreis Coesfeld"

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 07.05.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Handlungsanweisungen des interfraktionellen Leitantrags "Regenerative Energien und Klimaschutz im Kreis Coesfeld" umzusetzen. Eine dieser Handlungsanweisungen stellt die Fortentwicklung des Projektes „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“ zur Initiative "Clever fertigen im Kreis Coesfeld" dar.

 

Schwerpunkt des Projektes "Clever fertigen im Kreis Coesfeld" ist u.a. die unentgeltliche Erstberatung kleinerer und mittlerer Unternehmen in energiewirtschaftlichen Fragestellungen (z.B. energetische Gebäudesanierung, Energieeffizienz).

 

Die Projektbeteiligten (Kreishandwerkerschaft Coesfeld, Sparkasse Westmünsterland, Kreis Coesfeld) haben in einem Abstimmungsgespräch am 15.08.2008 vereinbart, den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ - eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW-Förderbank für das Projekt nutzbar zu machen. Dieses Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.

Bestandteile des Sonderfonds sind die Komponenten:

 

·         ERP-Energieeffizienzprogramm (Investitionskredite für Energieeinsparungen)

 

·         Energieeffizienzberatung (Zuschüsse für Energieberatungen)

 

Im Rahmen der Energieeffizienzberatung wird sowohl eine Initialberatung (bis zu 80 %) als auch eine Detailberatung (bis zu 60 %) gefördert. Die o.g. Projektpartner verständigten sich insbesondere darauf,  die in der bisherigen Projektskizze vorgesehene unentgeltliche Erstberatung zugunsten der mit KfW-Mitteln geförderten Initialberatung aufzugeben. So soll durch eine verstärkte Öffentlichkeits- und Projektarbeit das KfW-Förderprogramm beworben und für die Wirtschaft im Kreis Coesfeld nutzbar gemacht werden.

 

Durch die hier nur grob skizzierte Projektmodifikation bzw. die Verschiebungen zwischen den einzelnen Projektbausteinen soll weder das Kostenvolumen des Projektes (ca. 62.000 Euro p.a.) noch die Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner verändert werden. Die nutzbaren KfW-Förderprogramme stellen insofern eine sinnvolle Ergänzung des Projektes bzw. einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein dar, mit dem das Projekt noch erfolgreicher durchgeführt werden kann.

 

Ein aufgrund dieser Modifikationen geänderter Finanzierungsplan sowie der Entwurf einer vertraglichen Vereinbarung über das Projekt „Energisch wirtschaften im Kreis Coesfeld“ (vorläufiger Arbeitstitel) liegt den Projektbeteiligten zur Feinabstimmung vor. Als Projektstart ist der 01.10.2008 vorgesehen.

 

 

Berichterstattung aus den Vergleichsringen

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 24.04.2008 wurde um eine Berichterstattung aus den Vergleichsringen für die Aufgabenbereiche Gebäudewirtschaft, Jugendhilfe und Personal, an denen der Kreis Coesfeld teilgenommen hat bzw. noch teilnimmt, gebeten.

 

Der Kreis Coesfeld nimmt seit 2005 an einem Vergleichsring Gebäudewirtschaft für Kreise in NRW der KGSt teil. In diesem Zeitraum waren insgesamt neun Kreise mit den Gebäudearten Verwaltungsgebäude, Berufskollegs und Förderschulen an der Vergleichsringarbeit beteiligt. Ferner wurden in der letzten Datenerfassungsphase auch die Rettungswachen Coesfeld, Billerbeck, Nottuln, Senden, Ascheberg und Lüdinghausen in den Vergleichsring aufgenommen. Zwischenzeitlich hat eine dritte Datenerfassungsphase für 2007 begonnen, für die nach Prüfung und Korrektur nunmehr ein zweiter Rechenlauf stattgefunden hat. Eine Auswertung dieses Rechenlaufes wird z.Zt. vorgenommen. Sobald diese Auswertung abgeschlossen ist, wird dem Ausschuss umfassend berichtet werden.

 

Das Jugendamt beteiligt sich seit Dezember 2006 am Kennzahlenvergleichsring der KGST zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW. Insgesamt nahmen 15 Kreise teil, davon vier Kreisjugendämter des Münsterlandes.  

 

Mit der jetzigen Vorlage des Abschlussberichtes hat das Projekt sein vorläufiges Ende gefunden. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.08.2008 wurde mitgeteilt, dass eine Auswertung und Aufarbeitung des Abschlussberichtes für die Sitzung am 16.10.2008 erfolgen soll.

 

Der KGSt-Vergleichsring Personalmanagement hat am 14. und 15.08.2008 in Unna getagt. Im Laufe der Beratungen hat sich gezeigt, dass die von den Kreisen erhobenen Daten des Jahres 2007 noch zu überarbeiten sind. Vor einer Überarbeitung können diese Daten nicht als Basis für die weitere Arbeit im Vergleichsring dienen. Es wurde vereinbart, dass die Mitglieder des Vergleichsringes ihre Daten bis Ende September 2008 nochmals prüfen und ggf. korrigieren. Auf der Grundlage der überarbeiteten Daten wird dann die Arbeit fortgeführt. Anschließend sind die Kennzahlen zu analysieren, um daraus entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird dem Ausschuss ausführlich berichtet werden.

 

Beratung für Berufsrückkehrerinnen

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2008, dass die Beratung von Berufsrückkehrerinnen durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit erfolgt. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 10.000,- € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Soweit möglich sollen die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein (SV-7-0985).

 

Dieser Beschluss des Kreistags wurde vom Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld begrüßt. Im Unterschied zum Konzept des Kreises schlugen die Gleichstellungsbeauftragten vor, den Einsatz externer Fachstellen selbst zu koordinieren und einer Beratung durch die Hilfeplanerinnen des Kreises vorzuschalten.

 

Die Beauftragung weiterer Fachstellen kann allerdings nicht durch die Gleichstellungsbeauftragten, sondern nur durch das Zentrum für Arbeit als zuständiger Kostenträger oder nach vorheriger Absprache mit dem sonst zuständigen Kostenträger erfolgen. Für den SGB II-Bereich ist diese Vorgehensweise rechtlich vorgeschrieben. Daher konnte dem Änderungsvorschlag des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten nicht gefolgt werden.

 

Dies wurde der Vertreterin des Arbeitskreises sowie der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern mit Schreiben vom 27.06.2008 mitgeteilt. In der Bürgermeisterkonferenz vom 18.08.2008 haben die Bürgermeisterin und die Bürgermeister dem Konzept des Kreises mit einer Beteiligung der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten als erste Anlaufstelle für Berufsrückkehrerinnen zugestimmt. Die organisatorischen Voraussetzungen für diese Beratung sind seitens des Kreises erfüllt.

 

Ktabg. Bergmann hätte sich hierzu eine Sitzungsvorlage gewünscht, damit der Ausschuss diese Thematik entsprechend beraten kann. Nach seiner Wahrnehmung weicht die Darstellung der Gleichstellungsbeauftragten von der Berichterstattung der Verwaltung ab. Seines Wissens nach liegt ein Schreiben der Gleichstellungsbeauftragten vor, in dem diese sich angeboten haben, ihre Konzeption darzustellen. Da Mitteilungsvorlagen nicht diskutiert werden können, bittet er um einen entsprechenden TOP für die nächste Sitzung.

 

LR Püning konstatiert, dass es sich bei den vermeintlichen Abweichungen in der Berichterstattung nur um ein Missverständnis handeln kann. Seitens der Verwaltung wurde eine Berichterstattung zugesagt, wobei die Einstellung eine TOP’s in der Tagesordnung der Sitzung aus der Sicht des Landrates kein Problem gewesen wäre.

 

Das vorliegende Schreiben der Gleichstellungsbeauftragten wurde in dem Sinne, wie in der Mitteilungsvorlage dargelegt, beantwortet. Darauf hat es keine weiteren Reaktionen gegeben. Entsprechende Gespräche wurden mit dem Zentrum für Arbeit und der Agentur für Arbeit geführt. Die Bürgermeisterkonferenz wurde ebenfalls hinsichtlich der vorgestellten Arbeitsweise befragt. LR Püning geht daher davon aus, dass alles befriedigend geregelt ist. Sollte dennoch irgendwo Sand im Getriebe sein, bittet er um entsprechende Hinweise.