Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Schulze-Esking erkundigt sich nach dem unplanmäßigen Anstieg der Zinseinnahmen „SR Abfallwirtschaft“, HHSt 7210.206000. Wie kam es bei geplanten Einnahmen von 2.246 € zu tatsächlich realisierten Einnahmen von 53.640 €?

Ref. Böwing erwidert, ein Teil der Sonderrücklage Abfallwirtschaft werde dem Allgemeinen Haushalt als Kassenkredit gegen einen angemessenen Zinssatz zur Verfügung gestellt. Die dabei entstehenden Zinseinnahmen werden der Sonderrücklage Abfallwirtschaft anschließend wieder zugeführt. Es ist hier davon auszugehen, dass in einem höheren Umfang als zunächst geplant Mittel durch den Allgemeinen Haushalt in Anspruch genommen wurden und daher höhere Zinseinnahmen zu verbuchen waren. Dieses habe aber keinen Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren, sondern einzig auf die Höhe der Sonderrücklage Abfallwirtschaft.