Beschluss:

 

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld stellt fest, dass durch eine große Anzahl von geplanten Hähnchenmastbetrieben eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegen kann, da die Betriebe schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, möglicherweise Orts- und Landschaftsbilder verunstaltet werden und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihre Aufgabe als Erholungsgebiet beeinträchtigt werden kann.

 

  1. Es ist daher nach landschafts- und umweltunschädlichen Lösungen zu suchen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Akteuren in einen moderierten Diskussionsprozess einzusteigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über den Lauf des Verfahrens zu berichten.

 

 

 

 


Landrat Püning führt einleitend aus, dass sich dieser Tagesordnungspunkt mit einem laufenden Verfahren zur Genehmigung eines Hähnchenmastbetriebes in Havixbeck befasse. Hierzu seien von vielen Einwohnern Anregungen vorgelegt worden, die jeweils an die Politik weitergegeben worden seien. Das Thema sei bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.09.2008 ausführlich beraten und diskutiert worden. Eine Beschlussempfehlung für den Kreistag habe der Kreisausschuss nicht ausgesprochen. Die Verwaltung habe in der Sitzungsvorlage die rechtliche Situation geschildert und gleichzeitig eine Einschätzung abgegeben. Seit dem 01.01.2008 seien nicht mehr die Bezirksregierungen sondern die Kreise für die Prüfung und Genehmigung solcher Anlagen zuständig. Bei der vorliegenden Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Landrat Püning versichert nochmals, dass allen Anregungen und geäußerten Bedenken von den zuständigen Fachdienststellen nachgegangen werde. Weiter weist Landrat Püning darauf hin, dass die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vorlägen und deshalb eine Vollständigkeitserklärung seitens der Verwaltung noch nicht abgegeben werden konnte. Erst nach Abgabe einer so genannten Vollständigkeitserklärung müsse die Verwaltung innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten über den Antrag entscheiden, anderenfalls drohe eine Untätigkeitsklage. Wie bekannt, habe die Gemeinde Havixbeck das erforderliche Einvernehmen versagt. Sollte der Fachdienst zu einer positiven Einschätzung des beantragten Vorhabens kommen, wäre eine erneute Befassung mit dem Thema durch die Gremien der Gemeinde Havixbeck erforderlich. Landrat Püning betont erneut, dass er größten Wert auf eine rechtssichere Entscheidung lege. Zum Ergebnis könne er jedoch noch keine Aussage machen. Auch mit dem Antragsteller stehe die Verwaltung im Gespräch. Insoweit hätten sich gegenüber der Kreisausschusssitzung am 10.09.2008 keine neuen Erkenntnisse ergeben.

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die intensive Diskussion in der letzten Sitzung des Kreisausschusses. Einigkeit bestehe darüber, dass der Kreistag in dieser Angelegenheit keinen Handlungs- und Entscheidungsspielraum habe. Auch er gehe davon aus, dass das Prüfverfahren mit größter Sorgfalt durchgeführt und allen Bedenken, Anregungen und Hinweisen nachgegangen werde. Ktabg. Bergmann weist weiter darauf hin, dass kurz vor dieser Sitzung ein gemeinsamer Vorschlag unter den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen abgesprochen werden konnte. Dieser gemeinsame Beschlussvorschlag laute wie folgt:

 

  1. Der Kreistag des Kreises Coesfeld stellt fest, dass durch eine große Anzahl von geplanten Hähnchenmastbetrieben eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegen kann, da die Betriebe schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, möglicherweise Orts- und Landschaftsbilder verunstaltet werden und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihre Aufgabe als Erholungsgebiet beeinträchtigt werden kann.

 

  1. Es ist daher nach landschafts- und umweltunschädlichen Lösungen zu suchen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Akteuren in einen moderierten Diskussionsprozess einzusteigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über den Lauf des Verfahrens zu berichten.

 

 

Ktabg. Kortmann führt hierzu aus, dass die Erarbeitung eines gemeinsamen Vorschlages erfolgreich gewesen sei. Solche, über alle ideologischen Grenzen hinweggehende Zusammenarbeit halte den politischen Spaßfaktor noch aufrecht. Fest stehe, dass der Kreistag für die Genehmigung der Anlage nicht zuständig sei. Der Kreistag müsse jedoch politisch agieren. Ktabg. Kortmann bemängelt, dass die Gemeinde Havixbeck hier versuche, ein örtliches Problem auf die Kreisebene zu verlagern. Das Planungsrecht liege bei der Gemeinde.

 

Ktabg. Kleerbaum führt bezogen auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag aus, dass sprachlich eine bessere Lösung möglich gewesen sei. Übereinstimmend könne aber festgehalten werden, dass keine Konzentration von Hähnchenmastställen in unserem Kreis gewollt sei. Insofern werde dem Anliegen der Bürger Verständnis entgegen gebracht. Die massiven Leserbriefe hätten den Kreistag aber nicht zu dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag verleitet. Ferner sei festzustellen, dass für das Genehmigungsverfahren die Zuständigkeit beim Landrat liege. Er sei überzeugt davon, dass der Landrat alle genannten Argumente, Aspekte und Hinweise ausreichend berücksichtigen werde. Dieses Thema habe einmal mehr gezeigt, dass großes Einvernehmen auf politischer Ebene vorliege bei Dingen, die dem Kreis nicht gut tun, so Ktabg. Kleerbaum abschließend.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg spricht die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und den Grundwasserbericht 2007 an, wonach in mehreren Fällen die Norm nicht erfüllt bzw. überschritten werde. Der Grundwasserkörper sei in einem schlechten Zustand. Es seien Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von z.B. Nitraten zurückzuführen. Die Genehmigung von Hähnchenmastställen würde zur einer Verschärfung der Situation beitragen.

 

AL Dr. Foppe erklärt hierzu, dass für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung liege. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung sei durch Herrn Schöler von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien dargestellt worden. In diesem Zusammenhang verweist AL Dr. Foppe auch auf das gemeinsame Positionspapier zur Umsetzung der WRRL im Kreis Coesfeld. Die erforderlichen Maßnahmen seien eingeleitet.

 

Ktabg. Müller verweist auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag und möchte wissen, ob damit alle Verfahren angesprochen werden oder sich dieser Beschluss nur auf das Genehmigungsverfahren im Bereich der Gemeinde Havixbeck beziehe. Ferner äußert Ktabg. Müller seine Meinung dahingehend, dass alle Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld in den Diskussionsprozess einbezogen werden sollten.

 

Landrat Püning antwortet, dass er anhand des Beschlussvorschlages davon ausgehe, das eine generelle Erörterung vorgesehen sei. Zu gegebener Zeit sei zu überlegen, wer als Gesprächspartner in Betracht komme. Für Hinweise seitens der Fraktionen für einen denkbaren Teilnehmerkreis wäre er dankbar. Landrat Püning betont nochmals, dass es um einen generellen Auftrag gehe.

 

Ktabg. Stauff sieht ebenfalls die Bedenken bei den Fraktionskollegen der anderen Fraktionen. Es sei für ihn ein gewisser Schock gewesen, die Dimension von rd. 1,2 Mio. Stallplatzzahlen zu erfahren. Dies bedeute eine hohe Umweltbelastung. Die anstehenden Änderungen der Richtlinien sollten daher beachtet und berücksichtigt werden. Bei den antragstellenden Landwirten gehe es um eine Existenzsicherung. Ktabg. Stauff spricht seinen Dank an die anderen Fraktionen und insbesondere dem Ktabg. Lonz für die geleistete Vorarbeit aus.

 

Landrat Püning führt abschließend aus, dass aufgrund der Diskussion im Kreisausschuss eine Anfrage an das zuständige Fachministerium gerichtet worden sei, welche Änderungen der Geruchsimmissionsschutzrichtlinie im Detail vorgesehen seien.

 

Danach lässt Landrat Pünung über den gemeinsamen Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig