Regenwassergebühr

 

Ktabg. Lonz weist auf das Urteil des OVG Münster vom 18.12.2007 hin, wonach die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab unzulässig ist. Insgesamt noch fünf Gemeinden aus dem Kreis Coesfeld rechnen bislang nicht getrennt ab. Es gehe jetzt darum, die versiegelte Fläche zu ermitteln, um eine von der Schmutzwassergebühr getrennte Regenwassergebühr abrechnen zu können. Die beim Kreis Coesfeld vorhandenen Luftaufnahmen seien hierfür angeblich nicht geeignet und eine Auswertung durch das Landesvermessungsamt würde viel zu lange dauern. Ktabg. Lonz fragt, ob es denkbar und möglich wäre, bei anstehenden Luftaufnahmen die erforderlichen Angaben für die Gemeinden bei einem Überflug zugleich ermitteln zu können.

 

KD Gilbeau erklärt hierzu, dass beim Kreis Coesfeld Luftbildaufnahmen vorliegen würden. Inwieweit diese jedoch für die angesprochene Maßnahme genutzt werden könnten, sei ihm nicht bekannt.

 

Ktabg. Lonz bittet darum, mit den entsprechenden Gemeinden Kontakt aufzunehmen.

 

 

 

Güllefahrzeuge

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bemängelt die Ausbringung von Gülle, die seitens der Landwirtschaft vermehrt ohne Schleppschläuche erfolge und für entsprechende Gerüche sorge. Hier sei ein Tätigwerden der Verwaltung erforderlich, damit diese Geruchsbelästigung „zurückgefahren“ werde.

 

Landrat Püning gibt seinen Eindruck dahingehend wieder, dass er die Ausbringung von Gülle nur mit Schleppschlauchwagen sehe. Hierzu gebe es auch gesetzliche Vorschriften, die der Niederschrift beigefügt werden.