Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Wahlgebiet des Kreises Coesfeld wird in 27 Kreiswahlbezirke eingeteilt. Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:

 

(siehe Anlage 2)

 

 


AL Vöcking weist einleitend darauf hin, dass auf Grund der Einwohnerzahl des Kreises Coesfeld 27 Kreiswahlbezirke zu bilden sind. Für die Einteilung der einzelnen Kreiswahlbezirke sei die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) im November 2007 veröffentlichte Einwohnerzahl - Stand 30.06.2007 - maßgeblich. Am 30.06.2007 lebten 221.467 Einwohner im Kreis Coesfeld. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl je Kreiswahlbezirk belaufe sich auf 8.202 Einwohner. Der zulässige Rahmen bei der Größe der Wahlbezirke sei im vergangenen Jahr von 33,3 % auf 25 % reduziert worden und bewege sich nunmehr zwischen einer Bevölkerungszahl von 10.253 und 6.151. Nicht zuletzt diese Verschiebung führe teilweise zu Veränderungen im Zuschnitt der Kreiswahlbezirke und erfordere eine gemeindeübergreifende Lösung, so beispielsweise zwischen Billerbeck und Rosendahl, Havixbeck und Nottuln, Olfen und Lüdinghausen sowie Ascheberg und Nordkirchen.

Am Beispiel Billerbeck/Rosendahl wird die Problematik erläutert, wonach auf Grund der jeweiligen Einwohnerzahl keiner der beiden Orte weder einen noch zwei Kreiswahlbezirke bilden kann, sondern nur gemeindeübergreifend die Vorgaben erfüllt werden können.

Die Gemeinden wurden auf der Grundlage der vorgegebenen Anzahl von Wahlbezirken um einen Vorschlag gebeten, welche Gemeindewahlbezirke – unter Beachtung der zulässigen Einwohnerzahlen und der Wahrung räumlicher Zusammenhänge – zu Kreiswahlbezirken zusammengefasst werden sollten. Bei der Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu Kreiswahlbezirken wurden die Vorschläge der Gemeinden – bis auf die Vorschläge der Gemeinden Nottuln, Havixbeck und der Stadt Lüdinghausen gefolgt.

Beim Vorschlag des Wahlausschusses der Gemeinde Nottuln sei der räumliche Zusammenhang nicht gewahrt worden, da durch die vorgeschlagene „Abgabe“ der Gemeindewahlbezirke 9 und 16 an die Gemeinde Havixbeck keine gemeinsame Grenze zwischen den Gemeindewahlbezirken 1, 2, 7, 10, 11, 12 und 13 besteht.

Es reiche, so AL Vöcking, wenn der Gemeindewahlbezirk Nottuln 16 mit dem Gemeindegebiet Havixbeck zum Kreiswahlbezirk XV zusammengefasst werde Dies führe dazu, dass der räumliche Zusammenhang zwischen den Gemeindewahlbezirken Nottuln 1, 2, 7, 10, 11, 12, 13, durch den Gemeindewahlbezirk 9 hergestellt werde. Dieses Gebiet bilde dann den Kreiswahlbezirk XXI.

 

Der Wahlausschuss der Stadt Lüdinghausen habe bei seinem Vorschlag nur das eigene Gemeindegebiet berücksichtigt, obschon auf die Problemlage der Stadt Olfen, weder alleine einen noch zwei Kreiswahlbezirke bilden zu können, hingewiesen wurde. Auf Grund der Lage des Gebietes der Stadt Olfen sei eine Anbindung an einen Gemeindewahlbezirk einer anderen Gemeinde nicht möglich.

Dem Vorschlag des Wahlausschusses der Stadt Olfen werde mehr oder weniger gefolgt. Sowohl der Gemeindewahlbezirk Lüdinghausen 10 als auch der Gemeindewahlbezirk Lüdinghausen 18 könne auf Grund der jeweiligen Einwohnerzahl bei der Bildung des Kreiswahlbezirkes XXIII berücksichtigt werden.

Die Verwaltung schlage vor, den Gemeindewahlbezirk Lüdinghausen 10 zum Kreiswahlbezirk XXIII hinzuzuziehen.

 

Bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke in den Städten Coesfeld und Dülmen ergäben sich keine Veränderungen. Die Gemeinde Senden verfüge auf Grund der gestiegenen Bevölkerung statt über zwei Kreiswahlbezirke nunmehr über drei Kreiswahlbezirke.

 

Den gemeinsamen Vorschlägen der gemeindlichen Wahlausschüsse Nordkirchen und Ascheberg bzw. Billerbeck und Rosendahl könne gefolgt werden.

 

Die in der Anlage 2 vorgeschlagene Einteilung werde voraussichtlich auch für zukünftige Kommunalwahlen Bestand haben, so dass dem Wunsch, möglichst wenig Veränderungen bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke von Wahl zu Wahl vorzunehmen, Rechnung getragen werden könne.

 

Auf die Nachfrage von Ktabg. Zanirato weist AL Vöcking darauf hin, dass auch der Gemeindewahlbezirk Lüdinghausen 18 mit den Gemeindewahlbezirken von Olfen zusammengelegt werden könnte. Hiervon sei jedoch Abstand genommen worden, da hierdurch ein sehr großer und weiträumiger Kreiswahlbezirk entstanden wäre. Dies wird an Hand der Karte deutlich gemacht.

Im Übrigen bleibe die Anzahl der Kreiswahlbezirke bei den Städten Olfen und Lüdinghausen mit 2 bzw. 3 Kreiswahlbezirken bezogen auf die Kommunalwahl 2004 unverändert.

 

Gegenüber der Kommunalwahl 2004 verliere die Gemeinde Rosendahl einen Kreiswahlbezirk und die Gemeinde Senden gewinne wegen des Bevölkerungszuwachses einen Kreiswahlbezirk hinzu.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Anlage 2 wurde allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Wahlausschusses mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher lediglich dem Original dieser Niederschrift beigefügt.