Ktabg. Schmitz erkundigt sich nach dem Verfahrensstand zur Schulwegsicherung entlang der L600 in Maria Veen. KBAR Dammers sagt eine Beantwortung der Frage im Protokoll zur Sitzung zu:

 

Der ursprünglich durchgehend an der Westseite der Straße geplante Fahrstreifen lässt sich wegen nicht ausreichender Bankettbreiten nicht auf der gesamten Streckenlänge realisieren. Deshalb sollten die letzten etwa 200 m bis zum Eingang Campingplatz hinter Graben und Baumbewuchs auf Anliegerflächen geführt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um ein FFH-Gebiet. Da für die Anlage eines Weges in diesem Bereich keine Zustimmung zu erwarten war, wurden zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei wegen einer Querung zur anderen Straßenseite (Höhe Beginn Campingplatz) geführt. Möglicherweise wird sich der ursprünglich vorgesehene 0,80 m breite geschotterte Fahrstreifen im westlichen Bankett auch in anderen Bereichen nicht durchgehend realisieren lassen. Insbesondere die Tiefe der Gräben, aber auch vereinzelte Bäume und Masten einer Telefonleitung sind hier das Problem. Es gibt jetzt Überlegungen, den Fahrstreifen in Teilbereichen hinter dem Graben auf Anliegerflächen herzustellen. Erste Gespräche mit Anliegern sind hierzu geführt worden.  

 

 

Ktabg. Dr. Kraneburg ruft dazu auf, die Uferrandstreifen entlang der Gewässer später zu mähen.

Des Weiteren greift er die Thematik „Verbrennen von Schlagabraum“ und die dazu ergangene Allgemeinverfügung auf und fordert die Verwaltung auf, bei einer angekündigten Anschlussregelung eine kürzere Geltungsdauer vorzusehen.

KBD Dr. Foppe verweist auf die Gespräche mit dem BUND und erwidert, diese Thematik sei bereits entsprechend abgesprochen worden.

 

Ktabg. Schulze Esking teilt mit, ihm sei durch einen Bürger geschildert worden, dass die seitens der Verwaltung geforderten Unterlagen zur Genehmigung einer Kleinkläranlage in den letzten Jahren stark angestiegen seien. Er bezeichnet dieses als eine unnötige Ausweitung der Bürokratie und erkundigt sich nach der Notwendigkeit dieser zusätzlich geforderten Unterlagen.

KBD Dr. Foppe und KBOAR Mollenhauer erwidern, der Umfang der zur Genehmigung einer Kleinkläranlage geforderten Unterlagen sei in allen Münsterlandkreisen gleich, da man sich untereinander auf gleiche Standards geeinigt habe. Diese Standards spiegelten den derzeitigen Stand der Technik wider und hätten sich aus Erfahrungen der Vergangenheit entwickelt, als es bei weniger geforderten Unterlagen regelmäßig Nachbesserungsbedarf gegeben hätte.