FBL Dr. Hörster teilt mit:

 

Blauzungenkrankheit in den Niederlanden ausgebrochen

Schutzzonen im Kreis Coesfeld eingerichtet

 

In den Niederlanden wurden am 24.10.2008 in vier grenznahen Rinder haltenden Betrieben die für Menschen ungefährliche Blauzungenkrankheit entdeckt. Ursache des Ausbruchs ist ein anderer, in Europa bisher nicht aufgetretener Serotyp als in den Fällen seit dem Sommer 2006, gegen den in den vergangenen Monaten flächendeckend geimpft wurde.

 

Zur Bekämpfung des neu aufgetretenen Blauzungenvirus sind in den Niederlanden großräumige Schutzzonen eingerichtet worden, die auch nach Deutschland hineinragen. Für den Kreis Coesfeld wurde eine „50-km Zone“ im Norden und eine „150-km Zone“ festgelegt. Die 50-km Zone umfasst die Gemeinden Rosendahl und Billerbeck komplett, weite Teile der Stadt Coesfeld sowie Teile von Dülmen, Nottuln und Havixbeck; alle anderen Gebiete des Kreises liegen in der „150 km Zone“. Diese 150 km Zone umfasst  im übrigen das gesamte Gebiet des Landes NRW (außer die Gebiete der Kreise Euskirchen, Siegen-Wittgenstein, Höxter und der kreisfreien Stadt Bonn) und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen.   

 

Innerhalb der einzelnen Zonen können Wiederkäuer, wie z.B. Rinder, Schafe und Ziegen, zu anderen Betrieben ohne vorherige Genehmigung verbracht werden. Es ist derzeit aber nicht zulässig, für das Blauzungenvirus empfängliche Zucht- und Nutz-Tiere von der 50-km Zone in die angrenzende 150 km Zone oder aber aus der 150 km Zone in freie Gebiete zu verbringen. Schlachttiere dürfen aus der 50 km Zone in die 150 km Zone und innerhalb dieser Zonen ohne Genehmigung zu einem Schlachthof in NRW gebracht werden.

 

Menschen sind für die Blauzungenkrankheit nicht empfänglich. Die Krankheit kann auch nicht durch den Verzehr von Lebensmitteln von evtl. infizierten Tieren übertragen werden.
Die Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über blutsaugende Insekten, wie z.B.  Mücken. Im Jahr 2007 breitete sich die Seuche innerhalb weniger Wochen rasant aus. Durch die nun eingerichteten Zonen sind im Kreis Coesfeld ca. 1.250 Tierhalter mit über 60.000 Rindern und 8.000 Schafen bzw. Ziegen betroffen.

 

 

Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren

 

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind nach Rettungsgesetz und Kommunalabgabengesetz kostendeckende Gebühren festzusetzen.

 

Eine aktuelle Kalkulation sollte – wie in der Vergangenheit üblich zeitgleich mit den Gebührenkalkulationen für die Fleischbeschau und die Abfallwirtschaft - dem Ausschuss in der heutigen Sitzung vorgelegt werden. Eckdaten sind die durch die Umsetzung der Vierten Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Kreis Coesfeld (zweite RTW für Rettungswachen Coesfeld und Dülmen und Kooperation mit Datteln für Olfen) gestiegenen Kosten bei gleichzeitig weiter steigenden Einsatzzahlen. Im Ergebnis bin ich davon ausgegangen, mit Mehreinnahmen aus dem gestiegenen Einsatzaufkommen den erhöhten Aufwand zu decken und die vorliegenden Gebührensätze unverändert lassen zu können.

 

Ungewiss ist jedoch die Entwicklung der Kosten für die Notarztgestellung. Durch die Christophorus-Kliniken wurde die Situation der ärztlichen Versorgung als derzeit sehr kritisch dargestellt und zur Sicherung des notärztlichen Dienstes erhebliche finanzielle Forderungen erhoben. Seitens der Kostenträger wird diesbezüglich weiterer Diskussionsbedarf gesehen, so dass zumindest aktuell keine zuverlässige Einschätzung der Kostenentwicklung getroffen werden kann.

 

Sollte sich in den anstehenden Verhandlungen eine Erhöhung des Aufwandes abzeichnen, muss die Anpassung der Gebührensätze zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

Aufbau der AöR Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL)

 

In den beiden vorhergehenden Sitzungen ist jeweils über den Stand der Neuorganisation der Untersuchungsämter berichtet worden.

Zwischenzeitlich hat am 17.10.2008 eine weitere Besprechung der Kreise und kreisfreien Städte im festgelegten Einzugsbereich der künftigen AöR (Regierungsbezirk Münster) mit Vertretern des MUNLV, des LANUV und der derzeitigen Aufgabenträger CEL Recklinghausen und CVUA Münster stattgefunden. Dabei ging es insbesondere um die Erörterung der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer Mitträgerschaft im Vergleich zu einem lediglichen Nutzungsverhältnis bei ohnehin feststehendem Einzugsbereich.

 

Landesseitig wurde betont, möglichst alle betroffenen Kommunen von Anfang an als Träger der zu bildenden AöR zu gewinnen. Formell setzt dies übereinstimmende Beschlüsse der jeweiligen Vertretungskörperschaften voraus. Auf dieser Basis wird dann durch Rechtsverordnung die Errichtung der Anstalt erfolgen.

Ein späterer Beitritt ist zwar grundsätzlich möglich, ist aber abhängig von dann wiederum übereinstimmenden Beschlüssen und Bestätigung durch eine weitere Rechtsverordnung. Dieses aufwendige Verfahren ist auch die Begründung dafür, unter allen 8 Kommunen möglichst im Vorfeld der Errichtung der CVUA MEL den Beitritt als Träger abzustimmen.

In diesem Zusammenhang sind folgende wesentliche Aspekte einer Mitträgerschaft zu nennen:

-          Das notwendige Stammkapital soll 250.000 € betragen.

-          Mindestens 50 % wird vom Land eingebracht. Der verbleibende Betrag von 125.000 € würde anteilig von den kommunalen Trägern aufzubringen sein. Sollten dies alle acht betroffenen Kommunen sein, entfiele auf jede ein Anteil von 15.625 €.

-          Die Entgelte für die vorzunehmenden Probenuntersuchungen sind für Nutzer und Träger gleich hoch. Das Anfangsbudget soll sich aus der Zusammenlegung der Haushaltspläne der jetzigen Einrichtungen CEL und CVUA mit dann 18 Mio. € ergeben. Ebenso soll der derzeit von den kommunalen Nutzern aufgebrachte Anteil Grundlage für die Festsetzung der Entgelte in Höhe von 1,94 € je Einwohner sein. Dies entspricht dem vom Kreis Recklinghausen für 2009 für die Nutzung des CEL angemeldeten Bedarfs.

-          Der Vorteil einer Mitträgerschaft liegt darin, über den Verwaltungsrat die Arbeit des CVUA-MEL mitzugestalten (u.a. die Verabschiedung der Finanzsatzung, des Wirtschaftsplanes einschließlich Investitions- und Personalentwicklungsplanes, Festlegung der Entgelte, Festlegung des Aufgabenumfangs und der Aufgabenwahrnehmung sowie die Besetzung des Vorstandes).

 

Von kommunaler Seite wurde signalisiert, dass man sich grundsätzlich eine Mitträgerschaft vorstellen könne. Das Land hat ein Interesse daran gezeigt, möglichst alle 8 Kommunen als Mitträger zu gewinnen. Dies wird vor allem auch durch die positiven Rückmeldungen aus der Mitträgerschaft der Kommunen in den Einzugsbereichen der als AöR neu gebildeten Unersuchungsanstalten in den Bezirken Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) und Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) gestützt.

 

In verschiedenen Arbeitsgruppen werden die für eine Beschlussfassung in den kommunalen Vertretungen notwendigen Vorlagen erarbeitet. Sie sollen für die Sitzungsfolge im Frühjahr 2009 vorliegen, um die AöR CVUA-MEL zum 01.07.2009 zu errichten.

 

 

Bundeswettbewerb Bioenergie-Regionen

 

Der seitens der Münsterlandkreise entwickelte Beitrag zur „ Verbesserung der nachhaltigen energetischen Nutzung von Holz aus der Hecken- und Landschaftspflege im Münsterland“  (vgl. SV-7-0991) hat sich im laufenden Bundeswettbewerb für die 2. Bewerbungsstufe qualifiziert.

 

Nähere Informationen werden im zuständigen Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 28.10.2008 hierzu gegeben. Auf die Vorlage SV-7-1158 wird insoweit verwiesen.

 

 

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

 

Die Beitrittserklärung der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre sowie dem Lippeverband liegt zwischenzeitlich zur Unterzeichnung vor. Ein Rücklauf wird im Laufe der Woche erwartet.

 

Geflügelanlagen

 

Der seitens des Kreistages gewünschte moderierte Diskussionsprozess zu dieser Thematik soll mit einer Fachveranstaltung am 3.12. 2008 beginnen. Hierzu sind seitens der Verwaltung Referenten des Städte- und Gemeindebundes, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Landwirtschaftskammer eingeladen worden. Den Bürgerinitiativen wird ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, ein Eingangsstatement zu halten. Geplant ist eine geschlossene Veranstaltung mit den Vertretern der politischen Parteien, den Verwaltungen der Städte und Gemeinden sowie der Landwirtschaft und den Bürgerinitiativen.

 

Quellenprojekt in den Baumbergen

 

Die Abschlussveranstaltung wird am 15.01.2009 nachmittags in der Kolvenburg stattfinden. Eine separate Einladung wird hierzu noch kommen.