Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Kindergartenjahr 2009/10 wird bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein Planungswert von derzeit 570 Plätzen vorgesehen.

2.  Ein Ausbau von Ganztagsplätzen erfolgt orientiert am Bedarf vor Ort.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Tageseinrichtungen und der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern Abstimmungsgespräche zur Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2009/10 aufzunehmen.

 

 


Landrat Püning weist auf die intensive Vorberatung dieser Sitzungsvorlage im Jugendhilfeausschuss hin. Nach einer lebhaften Diskussion insbesondere über die U3-Betreuung habe der Jugendhilfeausschuss keine Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss ausgesprochen. Seither habe es keine neue Entwicklung gegeben. Die Gespräche in den Gemeinden liefen derzeit.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung geschoben hatte, weil er nicht einen Wert festlegen wollte, ohne den Bedarf vor Ort zu kennen. Es sollte keine Festlegung eines Planwertes ohne Kenntnis der Bedarfe vor Ort erfolgen.

Am 20.11.2008 finde eine Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung statt, in der über dann bekannte Zahlen diskutiert werde.

Sie spreche sich daher für eine Aussetzung einer Entscheidung zu den Ziffern 1 und 4 aus. Die Ziffer 4 halte sie für eine überflüssige Drohgebärde.

Im Übrigen danke sie der Verwaltung für die gute Sitzungsvorlage. Sie habe den Eindruck, dass auch die Gemeinden vor Ort zufrieden seien und die Gespräche einen positiven Lauf nähmen.

 

Ktabg. Pieper weist darauf hin, dass alle davon ausgehen, dass die vorgeschlagene Quote nicht dem Bedarf entsprechen werde. Unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels und des Arbeitskräftemangels sei eine geringe Quote volkswirtschaftlich nicht zu vertreten.

Die Verwaltung habe die Schwierigkeiten, wie bspw. die teilweise noch fehlenden Ausführungsbestimmungen zum KiBiz oder die teilweise nicht ausreichenden räumlichen Verhältnisse vor Ort, im Jugendhilfeausschuss dargestellt.

Nunmehr solle der Bedarf festgesetzt werden, ohne den Bedarf vor Ort zu kennen. Sie behalte sich vor, einen Antrag auf Erhöhung der Platzzahl zu stellen, wenn der Bedarf die heutige Festsetzung übersteige. Sie werde der „Quote“ heute zustimmen, damit die Verwaltung weiter planen könne. Sie regt die Einfügung des Wortes „wenigstens“ an, um zum jetzigen Zeitpunkt die „Quote“ abzusichern. Sie gehe davon aus, dass bei einem später festgestellten höheren Bedarf eine Anpassung erfolgen könne.

 

Nach Einschätzung des Ktabg. Kleerbaum ist die Thematik ebenfalls gut vorberaten worden. Er weist darauf hin, dass gegenüber dem Prognos-Gutachten heute weit bessere Daten vorliegen. Der Kreis Coesfeld weise unter den Münsterlandkreisen die beste Quote auf. Die Versorgungsquote konnte in den letzten 2-3 Jahren um das Vierfache gesteigert werden.

Hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit teile er die Einschätzung der Vorrednerinnen. Ein flexibles Agieren jenseits von starren Quoten sei wichtig. Man werde im Jahre 2010 nicht bei der dann erreichten Quote von 20 % verharren, sondern diese bei Bedarf weiter steigern.

Die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages erscheine ihm nicht notwendig, da man nicht ohne die Gemeinden vorgehen könne.

Ihm sei wichtig, dass der Gruppentyp 2 in allen Gemeinden und damit flächendeckend angeboten werde.

Er habe keine Bedenken gegen die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages, weil der Planwert mit 570 Plätzen einen Mindeststandard darstelle.

 

Ktabg. Schäpers hebt die Einigkeit bei der Einschätzung hervor, besser als andere zu sein.

Ihr sei der Bedarf vor Ort wichtig, der möglicherweise auch unterhalb des Planungswertes von 570 Plätzen liegen könne. Es solle daher die Sitzung des Unterausschusses abgewartet werden.

 

Ktabg. Stauff spricht sich gegen eine Beschlussfassung und das Ausstellen eines „Freifahrtscheines“ zum jetzigen Zeitpunkt aus. Er weist auf die zu klärende Frage der Finanzierung hin. Der Bedarf solle zunächst ermittelt werden.

 

Als Kompromiss schlägt Ktabg. Lonz vor, die Ziffer 1 um das Wort „mindestens“ zu ergänzen, die Ziffer 4 ersatzlos zu streichen und die Ziffern 2 und 3 unverändert zu lassen.

 

Ktabg. Pieper spricht sich ebenfalls für die vorgeschlagene Ergänzung der Ziffer 1 aus und vermutet, dass diese Ergänzung auch vom Ktabg. Kleerbaum mitgetragen werde, wenn sie ihn denn richtig verstanden habe, dass der Planwert mit 570 Plätzen zunächst einen Richtwert darstelle.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass die Umsetzung möglicherweise schwierig sein könne und die Bedarfe unterschiedlich seien. Die Verwaltung benötige eine Richtlinie und die 570 Plätze seien eine Zielvorgabe. Im Falle einer höheren Zielvorgabe müsse der Kreistag gegebenenfalls neu entscheiden.

Zum möglicherweise bestehenden Dissens bei der Frage der Entwicklung in den nächsten zwei Jahren sei festzustellen, dass der neue Kreistag sich mit der Weiterentwicklung beschäftigen werde. Das Ende der „Fahnenstange“ sei noch nicht erreicht. Zu gegebener Zeit sei eine neue Orientierung erforderlich.

 

Ktabg. Dabbelt weist darauf hin, dass die Frage, ob die Träger das alles leisten können, auch zu berücksichtigen sei. Bei den Trägern würden u.a. Investitionen erforderlich. So könne nicht gegen die Meinungen bzw. Auffassungen der Träger beschlossen werden. Der Ausbau müsse auch machbar und umsetzbar sein.

 

Nach Meinung der Ktabg. Schäpers sei das Hauptaugenmerk auf die Qualität zu richten. Sie wiederholt nochmals die Absicht, einen Planwert nicht ohne Zahlen des Unterausschusses beschließen zu wollen. Man müsse die Entwicklung und damit auch evtl. Schwankungen der Bedarfe im Blick behalten. Sie spricht sich für den Kompromissvorschlag mit „mindestens“ 570 Plätzen aus. Es bleibe die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Ziffer 1 könne ohne Ergänzung nicht zugestimmt werden.

 

Landrat Püning weist auf das Verfahren und darauf hin, das für die Verhandlung der Verwaltung mit den Trägern und den Gemeinden eine Richtschnur wichtig sei. Der Kreistag werde in einer Sitzung bis zum 15.03.2009 den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/2010 verabschieden, nach dem der Jugendhilfeausschuss sich damit beschäftigt habe.

Zzt. stehe der endgültige Bedarf nicht fest, gleichwohl benötige das Jugendamt für die anstehenden Gespräche eine Grundlage. Für die im Beschlussvorschlag genannten 570 Plätze seien rd. 371.000 € Mehraufwendungen in den Haushaltsplanentwurf 2009 eingestellt. Darüber hinausgehende Plätze würden einen finanziellen Mehrbedarf auslösen. Im Hinblick auf die in Kürze anstehenden Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2009 sei es für die Verwaltung von besonderer Bedeutung zu wissen, wo es hingehe.

 

Ktabg. Lonz wirbt für seinen Kompromissvorschlag und kündigt die Zustimmung zu den Ziffern 1 bis 3 für den Fall der vorgeschlagenen Ergänzung an. Die Ergänzung durch „mindestens“ verpflichte nicht zu einer Erhöhung. Die Kindergartenbedarfsplanung halte er für eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft, daher wären gegebenenfalls Mehrkosten möglich und zu finanzieren.

 

Ktabg. Kleerbaum möchte über die Frage des zu ergänzenden Wortes, derzeit bzw. mindestens, keine Wortklauberei betreiben. Im Januar 2009 sei der Bedarf mit möglicherweise über 570 Plätzen bekannt. Die Umsetzung hänge von den Räumlichkeiten vor Ort und von den Finanzen, auch der Träger, ab. Gegebenenfalls könne bzw. müsse mit einen Nachtragshaushalt hierauf reagiert werden.

Sofern ein Mehrbedarf festgestellt werde, könne auch noch im Januar 2009 hierauf reagiert werden. Bei den Überlegungen solle man aber auch an die Bürgermeister vor Ort denken.

Er spricht sich abschließend dafür aus, die Ziffer 1 um das Wort „derzeit“ zu ergänzen. Über alle anderen Dinge und Entwicklungen könne man im Januar 2009 sprechen.

 

Ktabg. Pieper weist darauf hin, dass man nicht bis Januar 2009 warten muss. Der Unterausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss werden bereits im November 2008 tagen. Dann dürften bereits Fakten vorliegen, auf Grund dessen der Kreistag seinen Beschluss korrigieren und in die Haushaltsplanung einfließen lassen könne.

 

Landrat Püning erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung es unproblematisch sei, die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages zu streichen.

Anschließend lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung unter Ziffer 1 um das Wort „derzeit“ und Streichung der Ziffer 4 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig