Nutzung von Luftbilddaten zur Berechnung einer getrennten Regenwassergebühr

Anfrage des Ktabg. Lonz in der Sitzung des Kreistages am 17.09.2008

 

Landrat Püning trägt vor:

„Die beim Kreis Coesfeld vorliegenden Luftbildaufnahmen stammen aus dem Bildflugprogramm des Landes NRW und datieren aus dem Jahr 2006. Sie haben eine Bodenauflösung von ca. 30 cm, d.h. jedes Pixel des Luftbildes deckt eine Fläche von 30*30 cm ab. Als Grundlage für die Abrechnung einer getrennten Abwassergebühr reicht diese Auflösung nicht aus. Eigene Bildflüge führt der Kreis nicht durch.

Im Rahmen des Bildflugprogramms des Landes erfolgt im Frühjahr 2009 die nächste Befliegung des Kreisgebietes. Hierbei bietet das Land die Möglichkeit an – gegen Erstattung der Mehrkosten – die Befliegung mit einer Bodenauflösung von 10 cm / Pixel durchzuführen, die als Grundlage für die getrennte Berechnung der Abwassergebühr geeignet ist. Über diese Möglichkeit wurden die Städte und Gemeinden des Kreises im Rahmen der Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur Kreis Coesfeld (GDI.COE) im Dezember 2007 erstmals informiert; anschließend konkretisierend in der Sitzung im August 2008.

Die Mehrkosten einer hochauflösenden Befliegung betragen nach dem Ausschreibungsergebnis 2007 für den ostwestfälischen Raum ca. 70 €/qkm. Mit Schreiben vom 20.08.2008 ist seitens des Kreises eine verbindliche Rückmeldung interessierter Städte und Gemeinden zwecks Kooperation zu einer hochauflösenden Befliegung abgefragt worden. Hierbei wurde ein Verteilungsschlüssel der Mehrkosten zu 25 % Kreis und 75 % Gemeinde zugrunde gelegt. Diese Verteilung entspricht vergleichbaren Kooperationen in Nachbarkreisen.

An der Kooperation teilnehmen werden die Städte Billerbeck, Coesfeld und Dülmen. Die Städte und Gemeinden, die die Befliegung als Basis für die Berechnung einer getrennten Abwassergebühr verwenden wollen (Ascheberg, Havixbeck, Senden, Nordkirchen und Olfen) müssen ihre Kooperation von der Lieferung der ausgewerteten Daten bereits im Mai 2009 abhängig machen, um eine Bescheiderstellung bis Ende 2009 zu gewährleisten. Dieser Liefertermin kann seitens der Landesvermessung nicht zugesagt werden (Antwort auf eine entsprechende Anfrage an die zuständige Bez-Reg. Köln vom 22.09.2008). Ausschlaggebend ist die Notwendigkeit einer weitestgehend schatten- und laubfreien Befliegung, die erst im Frühjahr 2009 möglich ist und die Dauer der anschließenden Auswertung, die im Rahmen des gesamten Bildflugprogramms des Landes bis Mai 2009 nicht gegeben ist. Als Liefertermin ist Ende 2009 angekündigt. Insofern planen die Gemeinden, eine separate Befliegung durchzuführen. Für diesen Fall ist vorgesehen, den ursprünglichen vorgesehenen Zuschussbetrag des Kreises in Höhe von ca. 6.300 € diesen Gemeinden für ein Nutzungsrecht auch zu Gunsten des Kreises zur Verfügung zu stellen; vorbehaltlich zur Verfügung stehender  Haushaltsmittel.

An der Kooperation nicht beteiligen werden sich die Gemeinden Rosendahl, Nottuln und Lüdinghausen.“

 

 

Schaffung eines FH-Angebotes im Kreis Coesfeld – Teilnahme am Landeswettbewerb

Anfrage des Ktabg. Dr. Bücker im Nachgang zur Sitzung des Kreistages am 17.09.2008

 

Landrat Püning trägt vor:

„Im Landeswettbewerb um die Schaffung zusätzlicher Studienplätze an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen hat die Bewerbung des Hochschulverbandes Westfalen die zweite Bewerbungsstufe erreicht.

Am 1. November 2008 hatten die zum Hochschulverband Westfalen gehörenden Fachhochschulen (Münster, Bielefeld, Ostwestfalen, Südwestfalen) die Gelegenheit, dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie den Wettbewerbsbeitrag zu präsentieren.

Von insgesamt 22 Wettbewerbsteilnehmern erhielten 13 diese Möglichkeit. Die Mitbewerber um einen FH-Ausbau sind die Fachhochschulen Aachen, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Köln und Niederrhein. Weitere sechs Teilnehmer bewerben sich um eine FH-Neugründung. Es wird erwartet, dass die Landesregierung gegen Ende des Jahres eine endgültige Entscheidung trifft.

Parallel zum Landeswettbewerb finden Gespräche zur Konkretisierung des in der Stadt Dülmen geplanten FH-Angebotes statt. HIerzu wurde in einem ersten Schritt von der FH Münster und der Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster (VWA Münster) der duale Studiengang Betriebswirtschaft vorgestellt.

Die FH Münster bietet hierbei in Kooperation mit der VWA Münster einen dualen Studiengang Betriebswirtschaftslehre an, in dem parallel zum Ausbildungsabschluss der Abschluss „Diplom-Betriebswirt (VWA)“ und der „Bachelor of Arts Betriebswirtschaft“-Abschluss der FH Münster gemacht wird. Dieser Studiengang bietet u.a. den Vorteil, dass er bereits akkreditiert ist und somit kurzfristig auch am Standort Dülmen angeboten werden könnte.

In den nächsten Wochen werden weitergehende Gespräche geführt, um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Angebot für den Standort Dülmen in Frage kommt oder ob andere Alternativen angedacht werden sollten.“

 

Ktabg. Bücker weist im Anschluss an diese Mitteilung darauf hin, dass im Eckpunktepapier im Gegensatz zur Niederschrift über die Sitzung des Kreistages am 17.09.2008 die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster bislang nicht aufgeführt worden sei. Hierzu bitte er um eine Erklärung.

 

Landrat Püning führt hierzu aus, dass im Eckpunktepapier die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Münster nicht angeführt wurde, da es sich bei dem Studienangebot letztlich um ein Angebot der Fachhochschule handelt. Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster trete nur als Kooperationspartner der Fachhochschule auf. Dies habe auch innerhalb der Verwaltung zunächst zu Irritationen geführt. Vom Ergebnis her bleibe aber festzuhalten, dass es sich um Angebot der Fachhochschule handelt.

 

AL Dr. Risthaus ergänzt, dass das inhaltliche Angebot weiterhin von der Fachhochschule vorgelegt werde.  Da wo Fachhochschule „dran“ stehe sei auch Fachhochschule „drin“. Die VWA sei quasi als „Subunternehmer“ mit im Boot. Dies sei auch für die Verwaltungsmitarbeiter vorher nicht erkennbar gewesen. Das Konzept der FH und VWA habe den Vorteil, dass dies zeitnah in Dülmen angeboten werden könne. Ob dieses Angebot den Anforderungen der heimischen Wirtschaft entspricht, werde derzeit geprüft.

 

Ktabg. Große Verspohl sieht in so einer Kooperation nichts Neues. Wenn sich diese Kooperation in den Kreis Coesfeld verlagern werde, so solle uns das nur recht sein.

 

 

Geflügelanlagen

 

Landrat Püning trägt vor:

„Der seitens des Kreistages gewünschte moderierte Diskussionsprozess wird mit einer Fachveranstaltung am 03.12.2008 beginnen. Hierzu sind seitens der Verwaltung Referenten des Städte- und Gemeindebundes, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Landwirtschaftskammer eingeladen worden. Den Bürgerinitiativen wird ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, ein Eingangsstatement abzugeben. Geplant ist eine Veranstaltung mit den Vertretern der Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäte, des Kreistages, den Verwaltungen der Städte und Gemeinden sowie der Landwirtschaft und den Bürgerinitiativen.“

 

 

Lyse-Therapie im Rettungsdienst

Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2008 (siehe Anlage)

 

Landrat Püning trägt vor:

„Nach dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Kreis Coesfeld legt der Ärztliche Leiter die Behandlungs- und Versorgungsrichtlinien sowie die pharmakologische und medizinisch-technische Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst fest. Die Einsatzmöglichkeiten der Lyse-Therapie in der Notfallrettung sind seit geraumer Zeit Gegenstand eingehender Überlegungen und Planungen zur optimalen Patienten-Versorgung.

Die Lyse-Therapie beschreibt den Versuch der medikamentösen Auflösung eines Blutgerinnsels (Thrombus) durch eine vollständige Inaktivierung der Blutgerinnung des Notfallpatienten. Aufgrund des großen Gefahrenpotenzials darf diese Spezialtherapie nur nach einer intensiven Risiko-Nutzenanalyse erfolgen und ist nur sehr erfahrenen Notärzten vorbehalten.

Nach einhelliger Meinung anerkannter Fachkreise der Notfallmedizin und der Kardiologie ist der „Goldstandard“ in der Therapie des akuten Herzinfarktes, neben der Standardtherapie mit den gängigen Notfallmedikamenten, der gezielte Transport in kardiologische Zentren mit der Möglichkeit der Durchführung eines Herzkatheters mit Ballondilatation (Aufweitung des verengten Herzkranzgefäßes mit einem Ballon) und der Möglichkeit der Einlage eines sog. Stents (Einlage eines Metallgeflechtes in das Koronargefäß zur Vermeidung eines erneuten Verschlusses). Sind diese medizinischen Zentren nicht innerhalb von 90 Minuten nach der Diagnose zu erreichen, soll präklinisch die Lyse-Therapie durchgeführt werden.

Im Kreis Coesfeld liegen diesbezüglich folgende Bedingungen vor:

Das Krankenhaus Coesfeld bietet 24 Std. täglich die Möglichkeit dieser Therapie und deckt damit den Norden u. die Mitte des Kreises ab. Im Süden bietet z.B. das Krankenhaus Lünen, im Osten die Stadt Münster mit mehreren kardiologischen Zentren, insbesondere der Universitätsklinik, eine sehr zeitnahe Therapie. Alle beispielhaft genannten Kliniken werden durchschnittlich in 30 – 45 Minuten erreicht.

Ein Sonderfall und sehr seltene Indikation für den Einsatz der Lyse-Therapie ist die frustane Reanimation mit dem Verdacht auf eine Lungenembolie. Für diesen Sonderfall werden die Notärzte nach entsprechender intensiver Schulung im nächsten Jahr die Möglichkeit zur Lyse erhalten. Lyse-Medikamente werden dann auf den jeweiligen Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) vorgehalten.

Sollte hierzu weiterer Erörterungsbedarf bestehen, nimmt der Ärztliche Leiter, Dr. med Schonlau, gerne im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses hierzu ausführlicher Stellung.“

 

 

Verschmelzung Aktion Münsterland e.V. und MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V.

 

Landrat Püning trägt vor:

„In parallel tagenden Mitgliederversammlungen der Aktion Münsterland e.V. und der MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V. am 21.10.2008 wurde von beiden Vereinen mit großer Mehrheit die Verschmelzung im Wege der Neugründung beschlossen. Mit der Zustimmung der Mitgliederversammlungen zum Verschmelzungsvertrag war zugleich die Bestellung des ersten Vorstands und die Feststellung der Satzung des Vereins Münsterland e.V. verbunden.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlungen erfolgte die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages und die Gründung des Vereins Münsterland e.V. durch die Vorstände beider Vereine. Beide Vereine existieren noch bis zum 31.12.2008; ab dem 01.01.2009 wird der Zusammenschluss rechtlich wirksam.“

 

 

Landesinitiative Netzwerk W 2008

 

Landrat Püning trägt vor:

„Das Land NRW hat in 2008 Landesmittel zur Förderung der Aktivitäten regionaler Netzwerke zur Unterstützung der Berufsrückkehr im Rahmen von Projektförderung zur Verfügung gestellt.

Der Kreis Coesfeld vertreten durch die Gleichstellungsstelle hat auf den Projektaufruf reagiert und mit Bescheid vom 20.10.2008 eine Förderzusage i.H.v. 10.000,00 € erhalten. Daneben wurde befristet für den Projektzeitraum 01.10.2008 – 28.02.2009 für die Koordinierung des Projektes der Stundenumfang für die Gleichstellungsbeauftragte um ca. 30 Std. monatlich aus Eigenmitteln des Kreises Coesfeld aufgestockt.

Ziel des Projektes Netzwerk W, wie Wiedereinstieg, ist eine regionale Vernetzung von Institutionen, die sich bereits mit dem Thema Wiedereinstieg beschäftigen oder beschäftigt haben.

Aus dem Kreis Coesfeld wurden zu der Auftaktveranstaltung am 04.11.2008 als Kooperationspartner Gleichstellungsbeauftragte der Städte und Gemeinden, die Agentur für Arbeit, die wfc GmbH, das Zentrum für Arbeit, ein Mehrgenerationenhaus sowie der Bildungsträger Geba eingeladen, an dem Netzwerk mit zu arbeiten.

Alle beteiligten Kooperationspartner haben sich bereit erklärt, im Rahmen dieses regionalen Netzwerkes dazu beizutragen, die Situation für Berufsrückkehrerinnen vor Ort strukturell zu verbessern. Die aus Sicht der Fachleute dazu erforderlichen Schritte und Maßnahmen dazu werden im Netzwerk erarbeitet.“