Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplans für den Zeitraum 01.08.2004 bis 31.07.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Anhörung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich.

 

Form der Abstimmung: offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

Vorsitzende Sebbel stellt das Verfahren vor und verweist auf die Beteiligung der Städte und Gemeinden.

 

Fachbereichsleiter, Herr Schütt, nimmt Stellung zur familiären Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung und macht deutlich, dass auch Ganztagsbetreuung in den Tageseinrichtungen möglich ist.

 

KOVR Hesselmann führt aus, dass die Zahlen für den Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes ganz aktuell sind und von daher der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes als Tischvorlage vorgelegt werde.

 

Sie erläutert die Entwicklung der Kindergartenplatzversorgung von 1982, die Einführung des Rechtsanspruches 1996 und geht auf die derzeitige ausreichende Versorgungslage bezüglich der Kindergartenplätze ein.

 

Ferner geht sie auf die kommunalen finanziellen Belastungen, die durch das Ausbauprogramm entstanden sind, ein.

 

KOI Falke und Kreisangestellter Mohring stellen die Versorgungssituation der Städte und Gemeinden anhand von Folien vor und gehen ausführlich auf die notwendigen Handlungsbedarfe ein. Die Folien sind als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

KOVR Hesselmann beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zu den Planungsdaten für die Städte und Gemeinden sowie zu den Aufnahmemöglichkeiten von Schulkindern in den Tageseinrichtungen.

 

Sie berichtet ferner über das Rundschreiben des Landesjugendamtes zu den  Investitionskostenförderungen 2004. Das Rundschreiben des Landesjugendamtes Münster vom 26.03.2004 ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

 

Vorsitzende Sebbel fasst abschließend die vorgetragenen Argumente zusammen und stellt heraus, dass sich die aktuelle Regelplatzversorgung  im GTK-Bereich entspannt und sich aufgrund angekündigter veränderter Bemessungsgrundlagen für Tageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft neue Herausforderungen entwickeln werden. 

 

Sie verweist ferner darauf, dass zurzeit für Kinder unter drei Jahren kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, eventuell aber durch Gesetzesinitiativen auch hier Veränderungen eintreten können.