Fachbereichsleiter Schütt teilt mit:

 

1. Besetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Der Kreisdechant des Kreisdekanates Coesfeld, Herr Hans-Theo Hülper, hat mit Schreiben vom 16.03.2004 als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Frau Anne Willing-Kertelge, wohnhaft in Lüdinghausen, benannt.

 

Frau Willing-Kertelge tritt die Nachfolge von Frau Rüschenschmidt an.

 

Die Bestellung von Frau Willing-Kertelge als stellvertretendes beratendes  Mitglied im Jugendhilfeausschuss gilt nach den Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld noch für die Dauer der jetzigen Legislaturperiode.

 

 

 

2. Modellprojekt „Jugendhilfestrategien 2010“

 

Das Projekt „Jugendhilfestrategien 2010“ wird nach dreijähriger Laufzeit im Jahr 2004 abgeschlossen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wurde über den Projektverlauf regelmäßig berichtet.

 

Die im Rahmen des zweiten Planungsdurchgangs eingerichtete Facharbeitergruppe „Jugendarbeit“/“Hilfen zur Erziehung“ hat ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen (Tagungstermine am 21.11.2003 und am 20.01.2004 und 26.03.2004).

 

Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Strategieansätze und Maßnahmevorschläge werden am 29.04.2004 im erweiterten Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgestellt und diskutiert. Von dort werden sie weitergeleitet an den Jugendhilfeausschuss. Dieser soll sich in seiner Sitzung am 21.06.2004 umfassend mit der Thematik befassen.

 

 

KOVR Hesselmann teilt mit:

 

1. Informationen von der Arbeitstagung der Jugendamtsleiter in Nordrhein-Westfalen am 16. und 17.03.2004

hier: Aktueller Stand zur „Offenen Ganztagsgrundschule“

Bereits nach einem Jahr wurde der Erlass zur Offenen Ganztagsgrundschule geändert. „Knackpunkte“ aus der Praxis wurden aufgegriffen. So wurden zum Beispiel die Beteiligungsrechte der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, insbesondere der Kreisjugendämter, verbessert.

 

Die Vernetzung von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung, aber auch eine Beteiligung der Jugendhilfe bei Bedarfsplanung und Konzeptentwicklung sind nun vorgesehen.

 

 

Zu anderen Betreuungsprogrammen wurden folgende Aussagen getroffen:

 

-         Mögliche Parallelität von „OGS“ und „8 bis 1“

-         Auslaufen der Förderung von SIT und 13 +

-         Horte und Schulkinderhäuser sollen bis 2007 weitergefördert werden

-         Altersgemischte Gruppen sollen weiterhin in der Förderung bleiben

 

 

Vorgesehene weitere Änderungen:

 

-         Geringfügige Erhöhung der Landesförderung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (je 0,1 Lehrerstelle pro Gruppe oder Erhöhung des Förderbetrages um 215,- Euro je Kind in einer Sonderschule oder je behindertes Kind in Regelschulen)

-         Delegation der Erhebung der Elternbeiträge auf Dritte bei Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ortsteilen und Schulen

-         Hinsichtlich der Investitionen wird gefordert, dass spätestens im Schuljahr 2007/2008 die Schülerzahl erreicht werden muss.

-         Aufbau einer Beratungsstruktur auf Landesebene

 

 

Aufgabenverteilung:

 

-         Staatliche Schulämter haben Beratung und Begleitung der Kommunen zu leisten

-         Landesjugendämter beraten und begleiten Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe. Sie haben weiter die Aufgabe, Träger der Jugendhilfe zu qualifizieren.

-         Das Landesinstitut für Schule vermittelt Beratung und Begleitung, qualifiziert örtliche Berater, dokumentiert gute Praxisbeispiele und pflegt Internetinformationen zur Ganztagsbetreuung

 

 

Erziehungshilfe und OGS

 

Im Referat und in der anschließenden Diskussion wurden folgende weitere „Knackpunkte“ aufgegriffen:

 

 

-         „Arme Schule, reiche Schule“:

 

Im GTK-Bereich hat die Höhe der Elternbeiträge in einer Einrichtung keine Auswirkungen auf das pädagogische Angebot. Diese Sicherheit gibt es für die Angebote im Schulbereich nicht.

 

Standorte von Horten im GTK-Bereich sind in der Regel dort angesiedelt worden, wo ein erhöhter Förderbedarf vorhanden war bzw. ist. Spätestens ab 2007 kann Jugendhilfe nicht mehr mit dieser Hilfeform auf entsprechenden Bedarf vor Ort reagieren.

 

Ohne einen Finanzausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Schulen und Ortsteilen wird das Elterneinkommen über die Qualität offener Ganztagsschulen entscheiden. Weniger Förderung und Bildung in belasteten Ortsteilen oder Stadtteilen?

 

Zwischen den Kommunen gibt es bereits jetzt erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der offenen Ganztagsschulen. Es wird befürchtet, dass sich dieses Ungleichgewicht auf Stadt- und Kreisebene weiter fortsetzt.

 

Jugendhilfe könnte hier gegensteuern durch Beteiligung an der Ausbauplanung, durch Beteiligung bei der Standortauswahl und durch die Mitgestaltung beim Einzugsverfahren und Konzept des Finanzausgleichs.

 

 

-         Benachteiligte Schüler und Schülerinnen werden nicht erreicht:

 

Die Jugendhilfe hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe in der OGS. Im Gegensatz zu den Horten gibt es auch keinen Einfluss auf die Aufnahmekriterien. Elternbeiträge, insbesondere auch die Essensgelder, stellen für Familien mit niedrigem Einkommen vielleicht eine Schwelle dar. Der mögliche Effekt könnte sein, dass gerade benachteiligte Schüler oder Schülerinnen, an deren Betreuung die Jugendhilfe ein Interesse hat, durch OGS gar nicht erreicht werden.

 

Hier könnte zum Beispiel gegengesteuert werden durch die Übernahme von Elternbeiträgen aus der Jugendhilfe. Darüber hinaus sollte Jugendhilfe verstärkt eingebunden werden in die Planung, wie bereits erwähnt.

 

 

-         Umgang mit schwierigen Kindern:

 

Es wird befürchtet, dass vor allem außerunterrichtliches Personal mit schwierigen Kindern überfordert ist (dies wird auch aus der Praxis bereits bestätigt).

 

Kinder, die Probleme machen, werden deshalb nicht aufgenommen oder gleich an die Jugendhilfe verwiesen. Dadurch erhält die Jugendhilfe die Rolle der „Feuerwehr“ in schwierigen Gruppensituationen.

 

Es wird befürchtet, dass der geringe Personalschlüssel in der OGS eine Differenzierung nach pflegeleichten und schwierigen Kindern fördert. Es wäre bedauerlich, wenn auf schwierige Kinder nicht fachlich reagiert wird, sondern mit Ausgrenzung.

 

Auch hier gebe es Möglichkeiten der Jugendhilfe gegenzusteuern, zum Beispiel durch Schulsozialarbeiter. Vor allem wird es aber für wichtig gehalten, dass klare Absprachen entwickelt werden zwischen Schule und Jugendhilfe, wie man mit schwierigen Kindern umgeht und wann tatsächlich eine Zuständigkeit der Jugendhilfe eintritt.

 

 

Schlussforderungen:

 

Offene Ganztagsgrundschulen sollten als Regeleinrichtung aufgebaut werden.

 

 

Jugendhilfe muss sich frühzeitig in Planung und Konzeptentwicklung einmischen. Hierzu sollten konkrete Vereinbarungen zwischen Schulen und Jugendämtern getroffen werden. Vor allem ist es wichtig, Erziehungshilfen von Anfang an mit einzubeziehen, statt später eine Parallelstruktur aufzubauen.

 

 

Derzeitiger Stand des Ausbaus:

 

Zum Schuljahresbeginn 2003/2004 wurden 235 offene Ganztagsschulen eingerichtet. Das Ziel der Landesregierung, 300 offene Ganztagsschulen, wurde nicht ganz erreicht.

 

 

2. Informationen von der Arbeitstagung der Jugendamtsleiter in Nordrhein-Westfalen am 16. und 17.03.2004

hier: Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)

 

Es gibt derzeit unterschiedliche Bestrebungen zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

 

  1. Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG

 

Der Entwurf der Bundesregierung zum TAG beinhaltet nicht nur Regelungen zur Tagesbetreuung, sondern greift auch in die Regelungen zur Hilfe zur Erziehung ein mit folgenden Eckpunkten:

 

1.1 Besserer Schutz des Kindeswohls:

 

-         Durch Konkretisierung des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

-         Durch besseren Schutz des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz

-         Durch verschärfte Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen im Hinblick auf ihren Einsatz in der Jugendhilfe

 

1.2 Stärkung der fachlichen und wirtschaftlichen Steuerungskompetenz des Jugendamtes:

 

-         Durch Eindämmung der sogenannten Selbstbeschaffung

-         Durch zielgenaue Formulierungen der Leistungsvoraussetzungen bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-         Durch Rückführung intensiv-pädagogischer Maßnahmen im Ausland auf Ausnahmefälle und effiziente Kontrolle dieser Maßnahmen

 

1.3 Realisierung des Nachrangs der Jugendhilfe

 

-         Durch höhere Kostenbeiträge für einkommensstarke Eltern und junge Menschen

-         Durch Berücksichtigung des Kindergeldvorteils bei stationären Hilfen

-         Durch Schaffung eines Landesrechtsvorbehaltes für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für öffentliche Dienstleistungen

 

1.4 Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung

 

-         Durch Vereinfachung der Berechnung der Kostenbeiträge von Eltern und jungen Menschen

-         Durch Beseitigung überflüssiger Melde- und Kontrollpflichten

 

 

  1. Antrag des Freistaates Bayern

 

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23.05.2003 auf Antrag des Freistaates Bayern mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts befasst. Auch dieser Gesetzesentwurf hatte das Ziel der Kostendämpfung. Der Antrag Bayerns wurde mehrheitlich verabschiedet und der Bundesregierung zugeleitet. Dieser Gesetzesentwurf befasst sich mit

 

2.1 Änderungen des § 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe

2.2  Mit Änderungen des § 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

2.3 Änderungen des Datenschutzes

2.4 Änderung von Zuständigkeitsregelung

 

 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991 hat sich nach Auffassung der Fachleute grundsätzlich gewährt, jedoch sind die Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfeleistungen im gesamten Bundesgebiet von 1992 von rund 14,3 Milliarden Euro auf 19.2 Milliarden Euro im Jahr 2001 gestiegen.

 

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Rechtsansprüche geschaffen, ohne eine adäquate Finanzausstattung sicherzustellen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher seit langem gesetzliche Änderungen mit dem Ziel der Kostendämpfung.

 

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass es den Jugendämtern ermöglicht werden soll, stärker als bislang bei knapper werdenden Ressourcen Hilfen ziel- und zweckgerichteter  einsetzen zu können.

 

 

3. Informationen von der Arbeitstagung der Jugendamtsleiter in Nordrhein-Westfalen am 16. und 17.03.2004

hier: Föderalismuskommission

 

Vom Bundestag und Bundesrat wurde im Oktober 2003 eine Föderalismuskommission eingerichtet. Dieses Gremium hat die Aufgabe, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen und die Zweckmäßigkeit und die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.

 

Am 08.01.2004 wurde ein Sachstandsbericht vorgestellt. Dieser Sachstandsbericht war auch Gegenstand der Arbeitstagung der Jugendamtsleiter in Nordrhein-Westfalen.

 

Um die Gestaltungsmöglichkeiten der beiden staatlichen Ebenen Bund und Länder zu vergrößern, sollen unter anderem Gesetzgebungsmaterien aus der Zuständigkeit des Bundes auf die Länder übertragen und im Gegenzug die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bundesrat reduziert werden.

 

Unter anderem war auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Beratungsgegenstand in der Föderalismuskommission. Nach den ersten Vorstellungen soll im Bereich der Jugendhilfe weitestgehend auf die Bundesgesetzgebung verzichtet werden, nur noch wenige Rahmenbedingungen sollen durch den Bund geregelt werden.

 

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Jugendhilfe sollen fast nur noch in kommunaler Verantwortung liegen ohne verbindliche gesetzliche Bestimmungen.

 

Die jetzigen Strukturen der Jugendhilfe sollen demnach völlig aufgegeben werden, lediglich für zwei Bereiche sollen die Jugendämter noch zuständig sein, nämlich für die Hilfen zur Erziehung und für die Kindertageseinrichtungen.

 

Von dem Referenten des Landesjugendamtes Rheinland wurde mitgeteilt, dass an der Föderalismuskommission bisher keine Fachleute aus der Praxis beteiligt sind. Er befürchtet, dass die Jugendhilfe ohne großartige Diskussion „untergehen wird“ und bewährte Strukturen aufgegeben werden.

 

 

 

 

Anfragen der Ausschussmitglieder im öffentlichen Teil erfolgen nicht.