Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Daten an das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden:

 

 

  1. Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden, einschließlich Höhe der beabsichtigten Bedarfsquote

a) Zahl der Plätze:                                1.230

b) beabsichtigte Bedarfsquote             35 %

  1. Höhe der Kosten für den Neubau, Ausbau-, Umbau- und Ausstattungsbedarf

                                                             18 Mio. EUR

 

 

 


Nach kurzem Hinweis auf die Anforderung aus dem zuständigen Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als Grund für die Sitzungsvorlage erteilt die Vorsitzende FBL2 das Wort für weitere Ausführungen.

 

FBL2 Schütt erläutert, dass der vom Ministerium erfolgte Auftrag zur Kostenermittlung angesichts diverser Unwägbarkeiten eigentlich nicht erfüllbar sei. Man müsse sich bewusst sein, dass die Ermittlung der Antwort an das Ministerium auf einer Vielzahl von Annahmen (Kinderzahlen, Nachfrageverhalen) beruhe. Da die Mittel aus dem Krippenausbauprogramm des Bundes bedarfsgerecht, zielgerichtet und bis 2013 auskömmlich weiter gegeben werden sollen, sei die Anfrage jedoch verständlich.

In der Anlage zur Sitzungsvorlage sei als Termin für die Rückmeldung noch der 15.01.09 genannt. Das Land habe inzwischen eine Verlängerung der Frist bis Ende Februar 2009 angeboten und ein Formblatt mit Hinweisen zur Ermittlung der Daten angekündigt. Es stelle sich daher heute auch die Frage, ob der Tagesordnungspunkt angesichts der Fristverlängerung abgesetzt und das angekündigte Formblatt des Landes abgewartet werden solle oder jetzt entschieden werden solle.

Sein Vorschlag sei, die Sitzungsvorlage jetzt bis zum Kreistag „durchzuberaten“ und bei etwaig erforderlichen Anpassungen aufgrund der angekündigten Informationen des Landes durch den Jugendhilfeausschuss im Januar zu ändern.

 

Ktabg. Schäpers führt aus, dass sie die Anforderung der Daten durch das Land für eine „Unverschämtheit“ halte. Eine Prognose des „Fortpflanzungsverhaltens“ sei nicht zumutbar. Ihre Fraktion werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

 

Ktabg. Wessels erklärt, dass er Verständnis für die Bitte des Ministeriums habe. Es seien Planungsgrundlagen erforderlich; eine Alternative zur erfolgten Anfrage sei für ihn nicht ersichtlich. Er halte das „Zahlenwerk“ der Verwaltung trotz aller Unwägbarkeiten für solide. So könne zumindest dokumentiert werden, dass von einer Versorgungsquote von 35 % ausgegangen werde und eine Beteiligung des Landes bzw. des Bundes eingefordert werde.

 

Ktabg. Wilhem erkundigt  sich, ob anstelle der genannten 1.230 Plätze nicht vorsorglich eine höhere Zahl angegeben werden könne.

 

FBL2 Schütt erläutert die Bedarfeinschätzung mit 35 %. Vorgesehen sei ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Die Erfahrungen bei der Einführung des Rechtsanspruchs ab dem dritten Lebensjahr hätten gezeigt, dass der Bedarf schwer einschätzbar sei und sich weiter entwickle. Von zunächst auf Landesebene angenommenen 90 % sei er bei den 3- bis 6jährigen inzwischen auf nahezu 100 % gestiegen. Die Bedarfsprognose hätte in den vergangenen 10 Jahren laufend nach oben korrigiert werden müssen. Für die Kinder unter drei Jahren rechne die Bundesregierung derzeit mit einer Nachfragequote von 35 % bis 2013. Die NRW-spezifische Quote betrage dabei 32 %. Ob diese Daten 2013 tatsächlich noch realistisch sein werden, könne derzeit niemand sagen. Dennoch gelte es, sich nun zu positionieren. Über andere Daten als die von Bundes- und Landesregierung genannten Quoten verfüge derzeit niemand. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung mit der 35%-Quote gerechnet; ob diese Quote auf Dauer nach oben oder unten korrigiert werden müsse, werde die Zeit zeigen.

 

AL’in Dülker ergänzt, dass der ministerielle Erlass eine Trägerbeteiligung vorsehe. Diese sei bei den Gesprächen zur Kindergartenbedarfsplanung vor Ort erfolgt.

 

Ktabg. Schäpers merkt an, dass Bedarfe in der Vergangenheit immer zu niedrig eingeschätzt worden seien. Sie erkundigt sich, welche Folgen entständen, wenn dieses erneut der Fall sei, und wo die Verbindlichkeit der Erklärung ggü. dem Land liege. Werde möglicherweise irgendwann auf die Meldung aus Januar 2009 zurückgegriffen und ergänzender Bedarf nicht berücksichtigt? Sie erkundigt sich, ob bekannt sei, welche Ergänzungen zum vorliegenden Erlass das Land beabsichtige.

 

FBL2 Schütt weist auf seinen Vorschlag hin, die Sitzungsvorlage zunächst bis zum Kreistag „durchzuberaten“ und bei Änderungsbedarf aufgrund der angekündigten Ergänzungen des Landes im Januar ggf. nochmals auf die Tagesordnung für den Jugendhilfeausschuss zu setzen.

Die Berechnung mit 35 % sei konsensual zu dem vom Deutschen Institut für den Bund ermittelten Wert. Über Nachbesserungsbedarf könne ggf. am 22.01.09 nochmals berichtet und beraten werden. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit sei eine Beschlussfassung durch den Kreistag angezeigt. Diese könne trotz verlängerter Frist bis Ende Februar nur noch in der Sitzung am 17.12.08 erfolgen. Danach tage der Kreistag erst im März 2009 wieder. Eine „Feinjustierung“ der Meldung an das Land durch den Jugendhilfeausschuss sei im Januar grundsätzlich noch möglich; er erwarte allerdings bis dahin, auch durch das angekündigte Formblattes des Ministeriums, keine grundlegend neuen Erkenntnisse.

 

Ktabg. Pieper führt aus, dass sie angesichts der Unwägbarkeiten dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne. Das Land unterstelle eine 12%ige Versorgung durch Tageseltern, im Zuständigkeitsbereich seien dieses aktuell nur 1 %. Mit dem Beschlussvorschlag ließe man sich auf vorgegebene Daten ein, ohne zu klären, ob diese realistisch seien. Sie bittet, wenn zeitlich möglich, die Angelegenheit im Unterausschuss zu beraten.

Auf die Pressemitteilungen der Landtagsabgeordneten zum zugewiesenen Kontingent an U3-Plätzen für 2009/10 sei sie in ihren Ausführungen bewusst nicht eingegangen.

 

Mitglied Kuhlmann erkundigt sich, wie andere Jugendämter mit der Anfrage des Ministeriums umgingen.

 

AL’in Dülker erklärt hierzu, dass in vielen Jugendämtern aktuell noch über den Umgang mit der Anfrage diskutiert werde. Die Städte Coesfeld und Dülmen würden ähnliche Strategien wie das Kreisjugendamt anstreben.

 

FBL2 Schütt bietet an, am 11.12.08 im Unterausschuss nochmals über das Thema zu sprechen. Dieser bereits anberaumte Termin läge noch vor der nächsten Kreistagssitzung.

 

Ktabg. Wessels macht darauf aufmerksam, dass die vorliegenden Planungsdaten für 2013 mit der konkreten, jährlichen Bedarfsplanung nur indirekt in Zusammenhang stünden. Eine konkrete Planung sei erst zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt; Anpassungen wegen aktueller Entwicklungen seien dabei jederzeit denkbar.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass eine Planung mit einer Betreuungsquote von 12 % in Kindertagespflege nicht gerechtfertigt sei. Die Zahl der insgesamt geplanten Plätze sei zudem zu niedrig; Sie bittet diese auf 1.500 zu erhöhen. 

 

Vorsitzende Haselkamp beendet die Diskussion mit dem Verweis auf die Möglichkeit, im Unterausschuss weiter über die Angelegenheit zu beraten und den Beschlussvorschlag ggf. bis zur Kreistagssitzung anzupassen. Sodann lässt sie über die Beschlussempfehlung für den Kreisausschuss abstimmen.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen