Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Bistums Münster als Träger der Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen vom 10.10.2008 auf Anpassung (Erhöhung) der Förderung an den gestiegenen Beratungsbedarf wird in folgendem Umfang entsprochen:

 

  1. Zur Abgeltung des erhöhten Beratungsbedarfs wird einer Aufstockung des beratenden Personals in den Beratungsstellen Lüdinghausen und Coesfeld von aktuell 2,3 Vollzeitstellen auf 3,0 Vollzeitstellen zugestimmt.
  2. Zur Finanzierung der Beratungsstellen in Coesfeld und Lüdinghausen wird ein pauschaler Zuschuss in einem Umfang von 31,5 % der nachgewiesen Gesamtkosten, maximal bis zu einer Höhe von 85.000 Euro, gewährt.
  3. Die restlichen Personal- und Sachkosten werden vom Träger finanziert unter Anrechnung der Landesmittel und sonstiger Förderung durch Dritte.

 


Nach kurzer Einleitung zum Tagesordnungspunkt gibt die Vorsitzende den Ausschussmitgliedern Gelegenheit, sich zum vorliegenden Antrag zu äußern und Fragen zu stellen.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass sie den Antrag gut nachvollziehen könne und die Erhöhung der Förderung aus ihrer Sicht auch berechtigt sei. Sie erkundigt sich, ob es neben der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster auch andere Anbieter gebe.

 

Ktabg. Wilhelm fragt, wie viele Beratungsstellen es im Kreis Coesfeld gibt. Ihre Fraktion hätte gerne eine Auflistung aller finanziellen Fördermaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, möglichst bis zur Sitzung des Kreisausschusses.

 

Ktabg. Wessels betont die Wechselwirkung zwischen der Arbeit der Beratungsstellen und des Jugendamtes. Durch das Beratungsangebot könnten die Fallzahlen und damit die Folgekosten für das Jugendamt gesenkt werden. Bei der Beratung der Ehe-, Familien- und Lebensberatung handle es sich um ein gutes, bedarfsgerechtes Angebot.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass die Förderung auf jeden Fall erfolgen solle. Sie gehe, auch wenn es sich um einen kirchlichen Träger handle, von einer religionsneutralen Beratung aus. Die Förderung des Beratungsangebots sei ein wichtiger Schritt, um den zu TOP 1 diskutierten hohen Fallzahlen bei den erzieherischen Hilfen entgegen zu wirken und Kosten zu sparen.

 

FBL2 Schütt erläutert, dass bei der Ehe-, Familien- und Lebensberatung die Paarberatung im Mittelpunkt stehe. Der Träger gewährleiste eine unabhängige Beratung. Bei der vorgesehenen Förderung handle es sich nicht um eine freiwillige Leistung. Nach § 17 SBG VIII bestehe eine Verpflichtung zur Unterstützung. Das Bistum Münster zeige mit der Beratungsstelle auch ein großes Eigenengagement und trage, um dem Auftrag gerecht zu werden, rd. 50 % der Gesamtaufwendungen selbst.

 

Mitglied Appelt weist auf das Netzwerk Kreisjugendamt – Ehe-, Familien- und Lebensberatung – Erziehungsberatung zur präventiven Arbeit hin. Ein Faltblatt enthalte weitere Infos hierzu.

Hinweis: Das angesprochene Faltblatt ist als Anlage beigefügt.

 

Ktabg. Wilhelm erklärt, dass sie das Angebot fördern wolle, sich aber bei der Abstimmung enthalten werde, weil sie zunächst weitere Informationen zum gesamten, durch den Kreis Coesfeld geförderten Beratungsangebot benötige. Bei der noch ausstehenden Beratung in der Fraktion erfolge eine Entscheidung über das Abstimmungsverhalten in der weiteren Beratungsfolge. Zuvor benötige man Angaben, was an freiwilligen Leistungen insgesamt erbracht werde.

 

AL’in Dülker bittet um Präzisierung der erbetenen Unterlagen.

Ktabg. Wilhelm antwortet, dass eine Liste mit Angabe der Zahlungen von freiwilligen Fördermitteln für Beratungsangebote an freie Träger gewünscht wird.

 

FBL2 Schütt weist nochmals darauf hin, dass es sich bei dem „ob“ der Förderung um eine gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes und somit nicht um eine „freiwillige Förderung“ handle. Gestaltungsspielraum bestehe nur für das „wie“ bzw. hinsichtlich des Umfangs der Förderung.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich, ob es freiwillige Aufgaben gebe, die Dritte für das Kreisjugendamt übernehmen.

 

AL’in Dülker erläutert, dass das Kreisjugendamt durch das SGB VIII aufgefordert werde, freie Träger zu beauftragen.

 

Die Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung für Kreisausschuss und Kreistag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung