Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


AL Bleiker teilt mit, dass die Erhebung über die Ursachenschlüssel bei Neuzugängen im SGB II – Leistungsbereich auch auf Wunsch der Delegationsgemeinden durchgeführt worden sei. Die Zugangsursachen seien in folgende Bereiche aufzuteilen:

-          Zugang aus anderen Leistungsfeldern, wie z.B. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III), nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, oder aber auch Personen, deren Einkommen oder Arbeitslosengeld (SGB III) zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreiche und denen daher aufstockend Leistungen nach dem SGB II zu gewähren seien (sogen. Aufstocker)

-          Umzug / Zuzug, d.h. innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes, sowie aus Justizvollzugsanstalten oder aus Frauenhäusern

-          Änderungen in den Bedarfsgemeinschaften, z.B. nach Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Auszug eines Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft, Tod eines Leistungsberechtigten

-          Veränderungen in der Einkommens- und Vermögenssituation z.B. durch Wegfall von Unterstützungsleistungen durch Verwandte und/oder Bekannte, Wegfall von Einkommen in der Elternzeit, Wegfall von Einkommen aus Untervermietung, Veränderungen in der Arbeitssituation, z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, Abbruch des Studiums oder der schulischen Ausbildung

-          Sonstige besondere Situationen (Einzelfälle).

AL Bleiker erläutert, dass die Auswertung jeweils zu Stichtagen durchgeführt worden sei. Hierbei sei festgestellt worden, dass sich häufig nach Trennung und Scheidung sowie auf Grund von zu geringem Einkommen Bedürftigkeit ergebe.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, ob auch eine Auswertung möglich sei, in der auf evtl. Tendenzen bzw. Schwankungen im Verlauf hingewiesen werde.

AL Bleiker führt dazu aus, dass das grundsätzlich, insbesondere im Rahmen einer Rückschau für das Jahr 2008 in einer weiteren Sitzungsvorlage möglich sei, weist aber darauf hin, dass nur Neufälle in die monatliche Auswertung aufgenommen würden.

Auf Anfrage des Ktabg. Bücking, wie viele Fälle hinter den prozentualen Angaben stünden, teilt AL Bleiker mit, dass monatlich 100 bis 140 Neufälle zu verzeichnen seien.

Ktabg. Vogelpohl bittet um Angabe, ob und wie sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Coesfeld im Jahresvergleich ändere.

AL Bleiker erläutert, dass sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu Beginn des Jahres 2005 auf rd. 4.000 belaufen habe. Bis Ende 2005 sei die Anzahl auf rd. 5.000 Bedarfsgemeinschaften gestiegen. Bis 2007 sei ein stetiger Abbau der Bedarfsgemeinschaften auf zuletzt rd. 4.000 erfolgt. Derzeit halte sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konstant zwischen 3.900 und 4.100. Die 100 bis 140 Neufälle könnten monatlich ausgeglichen werden, da auch in diesem Umfang in Arbeit vermittelt werde.

Ktabg. Dinkler regt abschließend an, dass die nächste Auswertung mit konkreten Fallzahlen im Rahmen eines Säulendiagrammes dargestellt werden solle.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.