Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für den Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


Vorsitzende Schäpers bittet FBL Schütt, einige Ausführungen zum Entwurf des Produkthaushaltes 2009 zu machen.

 

FBL Schütt erläutert zunächst  die Mitteilungsvorlage zum Antrag des DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. vom 20.11.2008 auf einen Kreiszuschuss zu Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder und die Mitteilungsvorlage zum Folgeantrag der Familienbildungsstätte Dülmen vom 05.11.2008 für einen weiteren Kreiszuschuss für das Projekt „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld“ im Rahmen der Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ (vgl. TOP 8).

 

Über beide Anträge könne derzeit aufgrund noch offener Fragestellungen noch nicht entschieden werden.

 

Eine Entscheidung über den Antrag der Familienbildungsstätte Dülmen vom 05.11.2008 für einen weiteren Kreiszuschuss für das Projekt „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld“ solle in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren erfolgen. Da eine Finanzierung aus dem Fördertopf des Projektes „ambulant vor stationär“ erfolgen würde, habe die Entscheidung über diesen Antrag keine Auswirkungen auf den Entwurf des Produkthaushaltes 2009.

 

Zum Antrag des DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. vom 20.11.2008 auf einen Kreiszuschuss zu Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder führt FBL Schütt aus, dass auch hier noch Abstimmungsbedarf mit dem Verein bestehe. Aufgrund der Auswirkungen der Entscheidung über diesen Antrag auf den Produkthaushalt 2009 werde der Antrag nach Klärung der offenen Fragen dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Sodann erläutert FBL Schütt die wesentlichen Positionen im Produkthaushalt 2009.

Er führt aus, dass der Zuschussbedarf im Jahr 2009 um rd. 1,5 Mio. € höher sei als im Jahr 2008.

 

Als Ursache benennt er zunächst eine Verbesserung in Höhe von rd. 205.000 € im Produkt 50.01.01 – Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, die im Wesentlichen auf eine Steigerung der Landeserstattung im Rahmen der Verteilung des Festbetrags des Bundes im Rahmen der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 335.000 € zurückzuführen sei.

 

Auch im Produkt 50.02.01 – Leistungen für Pflegebedürftige sei eine Verbesserung zu erwarten, und zwar in Höhe von rd. 135.000 €. Im Bereich der Grundsicherungsleistungen in Einrichtungen sei eine Reduzierung des Ansatzes von 740.000 € in 2008 auf 570.000 € in 2009 vorgenommen worden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sei auch im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt eine Reduzierung des Ansatzes zu 2008 in Höhe von 55.000 € erfolgt.

 

Im Bereich der Leistungen für ältere und behinderte Menschen (Produkt 50.02.02) werde im Jahr 2009 eine Verschlechterung in Höhe von rd. 200.000 € erwartet. Der erhöhte Zuschussbedarf sei hier insbesondere auf die Frühförderung behinderter Kinder zurückzuführen. Hierzu sei auf den TOP 1 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung zu verweisen (Interdisziplinäre Frühförderung im Kreis Coesfeld; SV-7-1205).

 

Zum Produkt 50.03.01 – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II führt FBL Schütt aus, dass die Sitzungsvorlage hier noch zu ergänzen sei.

Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung seien für das Jahr 2009 mit 17,7 Mio. € prognostiziert worden. Die prognostizierte Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sei konstant geblieben, jedoch sei eine Anpassung der Heizkosten erfolgt, indem eine tatsächliche Steigerung von 30 % unterstellt worden sei.

Da nun einige Anbieter eine Senkung der Gaspreise angekündigt hätten, werde seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, den Ansatz für die Aufwendungen der Unterkunft und Heizung um 244.000 € zu reduzieren. Entsprechend der vertraglichen Regelung mit den Städten und Gemeinden über die Erstattung der Aufwendungen nach dem SGB II würden dann jedoch auch 50 % dieses Betrages, also 122.000 €, als Minderertrag bei der Erstattung der Städte und Gemeinden und die anderen 50 % als Minderungsbetrag im Rahmen der Kreisumlage berücksichtigt werden müssen.

 

Zur Landeserstattung im Rahmen der Wohngeldentlastung führt FBL Schütt aus, dass im kommenden Jahr die Mehraufwendungen, die durch die Umstellung des Verfahrens der Einkommensanrechnung auf die Horizontalberechnung entstanden seien, einmalig in Höhe von 560.000 € geltend gemacht werden sollen. Dadurch erhöhe sich der Ansatz der Erstattung des Landes entsprechend um 560.000 €.

Auch hier werde sich der Mehrertrag zur Hälfte auf die Erstattung der Städte und Gemeinden und zur anderen Hälfte auf die Kreisumlage auswirken.

 

Schließlich weist FBL Schütt darauf hin, dass der Bund die Beteiligungsquote an den Unterkunfts- und Heizkosten auf 25,4 % festschreiben werde.

 

Ktabg. Havermeier gibt zu bedenken, dass aufgrund unzureichender Kennzahlen eine politische Bewertung schwierig sei. Die Entwicklung im Jahresverlauf müsse transparenter gemacht werden, z.B. durch den Aufbau eines begleitenden Berichtswesens. Nur so könne der Produkthaushalt auch nachvollzogen werden. Als Entscheidungsgrundlage für die Ansatzplanungen seien Kennzahlen zwingend erforderlich. Für die Haushaltsplanungen 2010 sei ein ausführlicheres Berichtswesen wünschenswert.

 

Vorsitzende Schäpers unterstützt das Vorbringen der Ktabg. Havermeier und erklärt, dass ein Berichtswesen in erträglichem Maße sinnvoll sei. Ohne ausreichende Kennzahlen bestehe keine Steuerungsmöglichkeit.

 

Auch Ktabg. Vogelpohl fordert entsprechende Steuerungsinstrumente.

 

Ktabg. Willms gibt zu bedenken, dass die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ein arbeitsreicher Prozess sei. Transparenz sei zwar gewollt, die Frage sei jedoch, was leistbar sei.

 

Ktabg. Dinkler weist darauf hin, dass die Angelegenheit bereits im NKF-Beirat besprochen worden sei. Ein regelmäßiges Berichtswesen sei von der Verwaltung bereits vorgesehen.

Auch Ktabg. Dabbelt bestätigt, dass das NKF dies künftig hergeben werde.

 

FBL Schütt macht deutlich, dass es zwar möglich sei, die einzelnen Kostenstellen nachzuweisen, jedoch sei fraglich, wie viele Informationen weitergegeben werden sollen. Der NKF-Beirat habe beschlossen, die Flut an Informationen möglichst gering zu halten. Da die Thematik nicht nur den Sozialbereich betreffe, müsse über eine evtl. Ausweitung des Berichtswesens und der Darstellungen im Produktbuch durch den NKF – Beirat entschieden werden.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    5 Enthaltungen