Förderung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“

hier: Folgeantrag der Familienbildungsstätte Dülmen vom 05.11.2008 (eingegangen am 12.11.2008) für einen weiteren Kreiszuschuss für das Projekt: „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld“ im Rahmen von § 45 SGB XI PflEG in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 11.000 € für das Jahr 2009

 

 

FBL Schütt führt aus, dass die Familienbildungsstätte Dülmen seit 2006 das Projekt „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld“ aufgebaut habe. Zentrale Funktion der Netzwerk-Agentur sei die Entlastung der pflegenden Angehörigen durch die Ansprache, Gewinnung, Vermittlung und Koordinierung von ehrenamtlichen / freiwilligen Senioren- und Demenzbegleiter/innen für die stundenweise häusliche Unterstützung. Frau Neuß, die Leiterin der Familienbildungsstätte Dülmen, habe das Konzept in der Sitzung am 21.11.2005 ausführlich vorgestellt und erläutert.

 

Der Kreis Coesfeld habe das Projekt in den Jahren 2006 und 2007 mit jeweils 11.000 € gefördert. Für 2008 seien weitere 11.000 € aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung gestellt worden.

Seit einigen Tagen liege ein weiterer Antrag auf Förderung des Projektes in Höhe von 11.000 € für das Jahr 2009 vor.

 

Nach Mitteilungen der Familienbildungsstätte Dülmen seien in 2006 43, in 2007 63 und in 2008 bisher 36 Senioren- bzw. Demenzbegleitungsverhältnisse mit je 4 bis 10 Wochenstunden vermittelt worden.

Inzwischen würden in ca. 50 Städten bundesweit Seniorenbegleiter/innen und Begleiter/innen für Demenzerkrankte nach dem Dülmener Modell ausgebildet und eingesetzt.

 

Dennoch bestehe seitens der Verwaltung zum aktuell vorliegenden Antrag Gesprächsbedarf mit der Trägerin, da die Finanzierung der Netzwerk-Agentur durch Mittel der Pflegeversicherung und durch andere Einnahmen nicht genügend dargelegt sei.

 

In den Antragsbegründungen der Vorjahre sei dargestellt worden, dass der Kreiszuschuss als Anschubfinanzierung gesehen werde. Mittelfristig solle sich die Netzwerk-Agentur durch Eigenmittel, sonstige Förderungen sowie Sponsoring finanziell selber tragen.

 

Der Antrag auf Förderung der „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ werde dem Ausschuss daher nach Klärung der offenen Fragen in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Kreiszuschuss zu Förder- und Therapiemaßnahmen für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder

Antrag DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. vom 20.11.2008

 

FBL Schütt erklärt, dass der DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. seit Jahren vom Kreis Coesfeld einen Zuschuss zur Deckung der nicht gedeckten Therapiekosten für entwicklungs-, bewegungs- und verhaltensauffällige Kinder erhalte. Bis zum 31.12.2002 sei der Kreiszuschuss unter Berücksichtigung der Anzahl der reduzierten Teilnehmerbeiträge, die bei Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung sowie geringen Einkommens gewährt wurden, erfolgt. Der Kreis Coesfeld habe für jeden Monat, in dem nur ein reduzierter Teilnehmerbeitrag gefordert wurde, einen Kreiszuschuss von 2,05 € gewährt. In jedem Einzelfall sei durch den Verein geprüft worden, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen würden. Diese Prüfung sei unter Berücksichtigung von festgelegten Richtlinien erfolgt. Im Rahmen der Aufgabenkritik bei der Erstellung des Produkthaushaltes 2003 sei mit dem Verein über Änderungen der Form und des Umfangs der Förderung gesprochen worden. Es sei die Übereinkunft erzielt worden, den Zuschuss auf 10.000 € pro Jahr zu begrenzen und ihn künftig pauschal und institutionell zu gewähren. Es habe Einvernehmen bestanden, dass die Richtlinien ab 2003 nicht mehr anzuwenden seien, so FBL Schütt.

 

Bei der Ermittlung des Festbetrages in Höhe von 10.000 € seien insgesamt 5.476 reduzierte monatliche Teilnehmerbeiträge zugrunde gelegt worden. Die Entwicklung der reduzierten Teilnehmerbeiträge stelle sich für die vergangenen 4 Jahre wie folgt dar:

2003                               5.476 Stunden

2004                               2.352 Stunden

2005                               2.352 Stunden

2006                               2.496 Stunden

2007                               2.484 Stunden

2008                               1.800 Stunden (ca.)

 

Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Zahl der reduzierten Teilnehmerbeiträge seit 2004 stetig abgenommen habe. Diese Entwicklung könne somit nicht eine Erhöhung des pauschalen Kreiszuschusses begründen.

 

Gleichwohl werde im Antrag des DJK Eintracht Coesfeld – VBRS e.V. geltend gemacht, dass insgesamt für diese Aufgabe ein Gesamtbetrag in Höhe von 19.240 € fehlen würden.

 

Seitens der Verwaltung bestehe im vorliegenden Fall aktueller Gesprächsbedarf mit dem Verein. Daher könne der Antrag derzeit noch nicht der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung werde man sich zeitnah um eine Klärung bemühen. Nach Klärung der noch offenen Fragen werde der Antrag dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Bleiberecht und frühzeitige Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass am 28.08.2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer beschlossen worden sei. Nach dieser Regelung würden langjährig Geduldete bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Stichtag 1. Juli 2007 zunächst auch ohne eine den Lebensunterhalt sichernde Arbeit befristet bis zum 31.12.2009 eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis auf Probe) erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis werde um weitere 2 Jahre verlängert, wenn die Betroffenen in dieser Zeit zu ihrer Lebensunterhaltssicherung erfolgreich beigetragen hätten. Die Betroffenen müssen entweder mehr als die Hälfte der Zeit (also mindestens 15 Monate und 1 Tag) oder wenigstens die letzten 9 Monate (ab dem 1. April 2009) gearbeitet haben.

 

Im Kreis Coesfeld würden etwa 850 geduldete Personen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 104 a Aufenthaltsgesetz erfüllen. Insgesamt seien 791 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt worden.

Nach Mitteilung der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld seien bereits 470 Aufenthaltserlaubnisse nach der sog. Altfallregelung (Stand 17.11.2008) erteilt worden. Durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfülle dieser Personenkreis grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nach dem SGB II.

145 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis seien inzwischen bzw. würden in Kürze abgelehnt. 133 Anträge würden derzeit noch geprüft.

 

Von den 470 Personen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, hätten 361 Personen einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt.

 

 

Aktuelles zum SGB II

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder am 13. und 14.11.2008 die Länder erneut einen einstimmigen Beschluss zur Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich des SGB II gefasst hätten. Im Hinblick auf die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte zur Neuorganisation des SGB II würden sie in wichtigen Punkten Veränderungs- und Ergänzungsbedarf sehen:

 

  1. Für den Bereich der bisherigen ARGEN

Die Aufgaben, die bis zum 31.12.2010 von den ARGEN wahrgenommen werden, sollen demnach künftig im Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) durchgeführt werden. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder halte eine Regelung für geboten, die eine weitgehende Selbständigkeit der ZAG als verfassungsrechtlich abgesicherte Form der Mischverwaltung ermögliche. Die eigenständige Wahrnehmung der Umsetzungsverantwortung durch die ZAG solle durch ihre Ausgestaltung als juristische Person des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit unterstützt werden und zwar mit dem Ziel, mittelfristig einen einheitlichen Personalkörper zu erhalten, im Rahmen von Übergangsfristen sicherzustellen, dass kein Beschäftigter unfreiwillig den Dienstherren wechseln müsse. Dabei sei sicherzustellen, dass die Länder angemessene, gesetzlich abgesicherte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten würden.

 

  1. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sei sich einig, eine Regelung vorzusehen, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleiste. Im Hinblick auf die Frage, ob die Zahl der Optionskommunen grundgesetzlich oder einfachgesetzlich festgeschrieben werden solle, gebe es keine Einigung. Ein Teil der Länder wünsche sich eine einfachgesetzliche Möglichkeit zur Ausweitung des Optionsmodells; die übrigen Länder würden es als geboten ansehen, dieses grundgesetzlich zu regeln. Diese Frage müsse daher auf Ebene der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin geklärt werden. Es sei beabsichtigt, diese Klärung noch in 2008 zu erzielen. Als Termin sei der 18.12.2008 vorgesehen.

 

Der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger künftig auf den Bund zu übertragen, sei nicht akzeptabel. Zur Verbesserung der Kooperation zwischen Bund und Land solle eine Kooperationsstelle eingerichtet werden.

 

FBL Schütt führt weiter aus, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einbeziehung der Instrumentenreform in die Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich des SGB II unterstütze. Da das SGB III mit seiner Ausrichtung auf die Arbeitsförderung andere Ziele verfolge, seien für das SGB II deutlich flexiblere, ggf. auch eigene Instrumente nötig, weil Menschen, die seit vielen Jahren nicht mehr im Arbeitsprozess stünden und besondere Vermittlungshemmnisse hätten, andere Hilfen bräuchten als Menschen, die kurzzeitig arbeitslos seien.

 

Die vorgesehene Deckelung der freien Förderung mit 2 % des Eingliederungsbudgets und die Begrenzung der Maßnahmen auf 24 Monate seien nach Auffassung der Arbeits- und Sozialminister nicht akzeptabel. Sie würden eine Anhebung auf 20 % fordern.

 

Die o.g. Regelungen seien von den Arbeits- und Sozialministern einstimmig bei keiner Enthaltung getroffen worden.

 

Für den Kreis Coesfeld bedeute dies, dass die Option auch über das Jahr 2010 gesichert sei. Auch die Forderung nach einem eigenen Instrumentenkoffer für Leistungsberechtigte nach dem SGB II werde vom Kreis Coesfeld ausdrücklich unterstützt, so FBL Schütt.

 

Auch der Vorstand des Landkreistages Nordrhein-Westfalen unterstütze diese Position. Dies sei in der Vorstandssitzung am 25.11.2008 deutlich geworden.

 

FBL Schütt weist darauf hin, dass am nächsten Mittwoch (03.12.2008) ein Gespräch des LKT mit den politischen Parteien in Berlin stattfinden werde, in dem die Themen der künftigen Organisation und des Instrumentenkoffers erörtert werden sollen.