Auf die Anfrage der Ktabg. Havermeier bezüglich des aktuellen Sachstands über die Einrichtung von Pflegestützpunkten erklärt FBL Schütt, dass zwar ein Entwurf einer Rahmenvereinbarung vom 17.11.2008 vorliege, insgesamt aber noch Diskussionsbedarf mit den Pflegekassen bestehe. Zur Qualitätssicherung und wegen der Vermeidung von Doppelstrukturen müsse zunächst die Entwicklung des Modellprojekts abgewartet werden. Die jetzige Pflegeberatungsstelle bleibe, insbesondere weil die Pflegestützpunkte nur für Personen mit Beratungsanspruch, d.h. mit Pflegestufe 1, zuständig seien, zunächst bis Ende 2009 erhalten.

Ktabg. Havermeier bittet ferner um Mitteilung, ob durch die Pflegeberatung bereits eine Kostenreduzierung in der Form ersichtlich sei, als dass zumindest die Personalkosten der Pflegeberatung gedeckt seien.

Ref’in Hesselmann teilt diesbezüglich mit, dass sich eine Reduzierung der Personen mit Pflegestufe 0 von 77 auf 44 Fälle abzeichne. Diese Entwicklung sei aber nicht allein auf die Pflegeberatungsstelle zurückzuführen, sondern werde beispielsweise auch durch die Zuordnung zu der Pflegestufe 1 sowie durch die Umsetzung von Alternativen zur Unterbringung in Einrichtungen begründet. Konkret seien jedoch 7 sog. Nuller-Fälle aufgrund der Pflegeberatung nicht in eine Pflegeeinrichtung gegangen. Eine entsprechende Statistik werde geführt und dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.

Vorsitzende Schäpers bittet abschließend um weitere Information, sobald Konkreteres zu den Pflegestützpunkten bekannt werde.