Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

1.       Der Kreis Coesfeld gründet gemeinsam mit dem Kreis Borken, den jeweils kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Städten und Gemeinden Selm, Werne, Haltern am See, Dorsten, Schermbeck, Hamminkeln und Hünxe eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016 – Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Auf das Stammkapital übernimmt der Kreis Coesfeld eine Stammeinlage in Höhe von 3.500 Euro, die in bar zu erbringen ist.

 

2.       Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden bestellt:

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

          b) Prof. Dr. Voß

 

3.       Als Vertreter im Aufsichtsrat werden bestellt:

 

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

          b) Dr. Gochermann

 

4.       Der Landrat wird ermächtigt, den Kreis Coesfeld bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung des Geschäftsführers mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.


Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung schlägt Ktabg. Dinkler neben dem Landrat den Ktabg. Prof. Dr. Voß vor. Als Vertreter im Aufsichtsrat schlägt er neben dem Landrat den Ktabg. Dr. Gochermann vor.

 

Ktabg. Bergmann hinterfragt, warum bei der Finanzierung der REGIONALE-Agentur nur die Sparkasse Westmünsterland und nicht auch die VR-Banken einbezogen wurden.

 

AL Dr. Risthaus erläutert, dass es der Wunsch der Sparkasse war, bei der Finanzierung der REGIONALE-Agentur als einziger Sponsor aufzutreten. Bei einzelnen Projekten sind die VR-Banken gleichermaßen angesprochen und zur Beteiligung aufgefordert. Dies ist zwischen dem Kreis Borken und der VR-Bank besprochen worden.

 

Ktabg. Bergmann möchte wissen, warum die REGIONALE-Agentur bereits am 01.07.2009 startet, wenn das Land eine Finanzierung frühestens ab dem 01.10.2009 übernimmt.

 

AL Dr. Risthaus berichtet hierzu, dass das Startdatum 01.07.2009 beibehalten wurde, um einen entsprechenden Druck auf das Land NRW hoch zu halten. Das Land NRW hat sich entschlossen mehrere Regionale gleichzeitig zu fördern. Der hieraus entstehende finanzielle Aufwand war dem Land NRW dann offensichtlich doch zu hoch und der Starttermin wurde nach hinten verlegt. Das Zeitfenster 01.07. -01.10.2009 als Startdatum soll auch beibehalten werde, um für die Einstellung eines Geschäftsführers eine gewisse Flexibilität zu behalten. Sofern vor dem 01.10.2009 gestartet wird, müssten die Kosten selbst getragen werden.

 

Ktabg. Bergmann stellt fest, dass die Amtszeit des Vorsitzenden der Gesellschaftsversammlung  und seines Stellvertreters gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages auf 2 Jahre befristet ist, während der Vorsitzende des Aufsichtsrates  und sein Stellvertreter gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages auf unbestimmte Zeit gewählt werden.

 

AL Dr. Risthaus erklärt, dass der Vorsitz in der Gesellschaftsversammlung alle 2 Jahre wechselt.  Um die Frage des Wechsels im Vorsitz des Aufsichtsrates flexibel gestalten zu können, soll diese in der Geschäftsordnung geregelt werden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende Stork gen. Heinrichsbauer über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 13 Ja-Stimmen