Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

1.      Der Kreis Coesfeld übernimmt die ihm bis zum 31.12.2008 angebotenen Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der RVM zum Nominalwert.

2.      Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Zusammenarbeit zur strategischen Steuerung der RVM wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass § 2 Abs. 6 der Vereinbarung folgende Fassung erhält:

Dem Kreis stehen in den Aufsichtsgremien der Regionalverkehr Münsterland GmbH 3 Sitze im Aufsichtsrat sowie 3 Sitze im Beirat zu. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gem. § 26 Abs. 5 KrO NW vom Kreistag zu bestellen. Dabei entfällt ein Mandat auf den LR oder einen vom ihm benannten Vertreter; ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates wird jeweils vom Kreistag und auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt. Für den Beirat werden ein Mitglied vom Kreistag und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz ernannt.

Die Zustimmung gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird. 

3.      Der Landrat wird beauftragt, alle erforderlichen Rechtshandlungen zur Übernahme der Geschäftsanteile an der RVM und zum Abschluss der Vereinbarung vorzunehmen. Außerdem wird der Landrat beauftragt, gegenüber der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nordkirchen nochmals auf die Bedeutung der Übernahme ihrer Gesellschaftsanteile hinzuweisen.

 


Vors. Suntrup führt einleitend aus, dass sich der Unterausschuss ÖPNV in seiner letzten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigt habe. Den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen sei zugesichert worden, dass sie im Beirat / Aufsichtsrat der RVM vertreten sind und damit ihren Einfluss behalten.

Gleichzeitig sei der Unterausschuss übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kreis in den Gremien in gleichem Maße wie die Kommunen vertreten sein müsse. Vors. Suntrup schlägt daher vor, der Vereinbarung unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass § 2 Abs. 6 folgende Neufassung erhält:

„Dem Kreis stehen in den Aufsichtsgremien der Regionalverkehr Münsterland GmbH 3 Sitze im Aufsichtsrat sowie 3 Sitze im Beirat zu. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gem. § 26 Abs. 5 KrO NW vom Kreistag zu bestellen. Dabei entfällt ein Mandat auf den LR oder einen vom ihm benannten Vertreter; ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates wird jeweils vom Kreistag und auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt. Für den Beirat werden ein Mitglied vom Kreistag und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Bürgermeisterkonferenz benannt.“

AL Tranel erläutert zur Übernahme der Anteile, dass es grundsätzliches Anliegen der Kommunen gewesen sei, ihren Einfluss auf den jeweiligen Lokalverkehr zu behalten. Es sei weiterhin gewünscht, dass der Lokalverkehr nach dem Verursacherprinzip bezahlt wird.

Bis auf die Gemeinde Nordkirchen und die Stadt Lüdinghausen habe sich keine Kommune negativ zur geplanten Übertragung der Gesellschaftsanteile geäußert. AL Tranel geht daher davon aus, dass zumindest 9 Kommunen der Übertragung in den kommenden Ratssitzungen zustimmen werden.

Auf Nachfrage des Ktabg. Lonz, welche Hintergründe die ablehnende Haltung von Nordkirchen und Lüdinghausen habe, entgegnet AL Tranel, dass ihm hierzu keine näheren Informationen vorliegen.

Ktabg. Holz berichtet daraufhin zur Situation in Lüdinghausen. Der Bürgermeister habe die Besorgnis geäußert, dass die Stadt Lüdinghausen durch die Übertragung der Anteile ihren Einfluss auf den Lokalverkehr verliert.

Ktabg. Holz ergänzt, dass er sich für eine Übertragung in Lüdinghausen eingesetzt habe, nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch nicht mit einer Zustimmung zu rechnen sei. Er möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob die Übertragung der Anteile auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre.

AL Tranel antwortet, dass die spätere Übernahme aus fachlicher Sicht möglich sei. Es handle sich dabei jedoch um eine politische Entscheidung, die der Kreistag treffen müsse. Außerdem weist er darauf hin, dass sämtliche Leistungen ab dem 03.12.2009 aufgrund der EU-Verordnung 1370/2007 zwingend durch den Kreis als zuständige Behörde bestellt werden müssen. Hierüber sei also ohnehin eine Vereinbarung mit Lüdinghausen und Nordkirchen zu treffen, auch wenn diese ihre Anteile nicht übertragen.

Ktabg. Nägeler erläutert, dass sich die Situation in Lüdinghausen ähnlich wie in Nordkirchen darstelle. Die entscheidende Ratssitzung finde am 18. Dezember statt.

Ktabg. Kohaus weist darauf hin, dass ein wesentliches Ziel für die Übertragung der Anteile und die Vereinbarung mit den Kommunen darin bestanden habe, Probleme bei der Direktvergabe der Leistungen zu vermeiden. Er möchte wissen, welche Auswirkungen auf die Direktvergabe sich ergeben, falls die Anteile der beiden Kommunen nicht übertragen werden.

AL Tranel stellt fest, dass die Direktvergabe hiervon nicht beeinflusst werde, da die Beauftragung bei der RVM zwingend über den Kreis erfolgen müsse.

Er schildert jedoch die Problematik, dass von der beauftragten Anwaltskanzlei die klare Empfehlung an die Kreise ausgesprochen wurde, insgesamt mindestens 75% der RVM-Gesellschaftsanteile zu halten. Sofern es bei der ablehnenden Haltung in Nordkirchen und Lüdinghausen bleibt, würde sich der geplante Anteil des Kreises Coesfeld bereits um etwa 2,2% verringern. Da nicht auszuschließen sei, dass auch in den anderen Kreisen nicht alle Anteile übertragen werden, bestehe die Gefahr, dass der Anteil von 75% nicht erreicht wird.

Ktabg. Lonz weist auf den Aspekt hin, dass bei einer Übernahme aller kommunalen Anteile der Einfluss des Kreises Coesfeld gegenüber den anderen Trägern im Münsterland gestärkt würde.

Vors. Suntrup bekräftigt diesen Aspekt und ergänzt, dass der Kreis Coesfeld in diesem Fall der Kreis mit dem größten Gesellschaftsanteil wäre.

Ktabg. Terwort spricht sich für eine Öffnungsklausel in der Vereinbarung aus, um die Möglichkeit für eine spätere Übertragung der Gesellschaftsanteile durch Nordkirchen / Lüdinghausen bereits jetzt festzulegen.

Ktabg. Austerschulte hält eine solche Öffnungsklausel nicht für sinnvoll, da hierdurch schon im Vorfeld der Druck von den Kommunen genommen werde. Stattdessen schlägt er vor, dass die Verwaltung vor den entscheidenden Beratungen nochmals Kontakt mit den beiden Kommunen aufnimmt und auf die Übertragung hinwirkt.

Vors. Suntrup spricht sich ebenfalls gegen eine Öffnungsklausel aus und bittet zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung in den anderen Kreisen ebenfalls noch zu beraten und umzusetzen sei. Durch eine solche Öffnungsklausel würde die Verhandlungsposition der übrigen Kreise gegenüber ihren Kommunen erschwert.

Ktabg. Lonz ist mit einer Öffnungsklausel aus den genannten Gründen ebenfalls nicht einverstanden. Er unterstützt stattdessen den Vorschlag des Ktabg. Austerschulte, nochmals Kontakt mit Lüdinghausen und Nordkirchen in der Angelegenheit aufzunehmen.

KD Gilbeau weist darauf hin, dass oberstes Ziel dieser Vereinbarung die Rechtssicherheit für die Aufgabenträger sei. Man habe im Zusammenhang mit der Übernahme der Anteile ein faires Angebot abgegeben und wolle niemanden erpressen. Sofern mit den beiden Kommunen keine Einigung erzielt werde, müsse dennoch an der Verfahrensweise festgehalten werden. Der Antrag auf Übertragung der Anteile könne auch ohne eine Öffnungsklausel jederzeit nachträglich gestellt werden.

Ktabg. Schulze Esking ist der Auffassung, dass auf die Problematik durch den Landrat in der Bürgermeister-Konferenz am 08.12.2008 hingewiesen und nochmals die Bedeutung der Übertragung aller Anteile herausgestellt werden sollte.

Vors. Suntrup und KD Gilbeau bestätigen, dass dieses Thema auf der Tagesordnung der Konferenz stehe und dort angesprochen werde.

Vors. Suntrup fasst anschließend die Diskussion zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung in § 2 Abs. 6 sowie des Auftrages, nochmals mit Nordkirchen und Lüdinghausen zu verhandeln, abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig