Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ktabg. Bergmann spricht sich angesichts einer Unterdeckung in Höhe von rd. 264.000 € und der Gefahr des Eintritts von Verjährung der Forderung gegen das Land für eine Ergänzung des Beschlussvorschlages aus.

Landrat Püning erklärt, dass die Frage des Belastungsausgleichs die Kreise landauf und landab beschäftigt. Über die vom Land gewährte Zuweisung für die Versorgungsverwaltung gebe es einen Zuwendungsbescheid. Drei Kreise klagten nunmehr.

Der Landkreistag NRW habe hinsichtlich der Frage, ob alle Kreise zur Rechtswahrung jeweils klagen müssten, mit dem Land Kontakt aufgenommen. Das Land habe zugesichert, dass ein Verzicht auf eine Klageerhebung nicht als Rechtsverzicht ausgelegt bzw. gewertet werde. Die drei anhängigen Klagen bzw. Verfassungsbeschwerden stellten quasi Musterverfahren dar.

Hierauf habe der Landkreistag mit Schreiben vom 01.12.2008, hier eingegangen am 03.12.2008, hingewiesen. Die Sorgen von Ktabg. Bergmann seien insoweit nicht unberechtigt gewesen. Hinsichtlich der Umweltverwaltung bestehe noch Klärungsbedarf.

 

Ktabg. Bergmann hätte eine zeitnahe Weitergabe der neuen Informationen begrüßt.

 

Landrat Püning stellt hierzu fest, dass die Sitzungsvorlage bereits unter dem 05.11.2008 erstellt worden und die Mitteilung des Landkreistages NRW erst unter dem 03.12.2008 eingegangen sei.