Familienzentren

 

Mit Erlass vom 17.12.2008 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Planungsziele für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren für das Kindergartenjahr 2009/10 bekannt gegeben. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld können danach 2009/10 zwei weitere Familienzentren entstehen. Die Gesamtzahl der Familienzentren im Zuständigkeitsbereich würde damit auf 18 steigen.

Aktuell sind 12 zertifizierte Familienzentren vorhanden, 4 weitere befinden sich in der Entwicklungsphase. Bis 2012 sollen nach Aussage der Landesregierung 29 Familienzentren entstehen.

 

Ziel des Landesprojekts „Familienzentrum“ ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien.

 

Die für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum ausgewählten Tageseinrichtungen sollen bis zum 01.06.2009 dem Ministerium und dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, in der nächsten Sitzung des Unterausschusses und des Jugendhilfeausschusses zu den Auswahlkriterien zu beraten. Die Auswahlentscheidung wird  dann in der Jugendhilfeausschusssitzung am 19.05.2009 erfolgen.

 

 

Konjunkturpaket II

 

Der Koalitionsausschuss hat sich am 12.01.2009 auf Details zum sog. Konjunkturpaket II geeinigt. Gefördert werden soll im Bereich „Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand“ u.a. der Investitionsschwerpunkt Bildung, insbesondere Kindergärten, Schulen, Hochschulen. Der Bund will dabei Investitionen der Länder und Kommunen in Kindergärten, Schulinfrastruktur, Hochschulen, insbesondere energetische Sanierung, sowie Forschung fördern (siehe Anlage).

Details zu den Förderkriterien liegen aktuell – 20.01.2009 – noch nicht vor. Dennoch habe ich vorsorglich bereits die Träger von Tageseinrichtungen und offener Jugendarbeit um Mitteilung gebeten, falls dort Maßnahmen anstehen, die unter die Förderbestimmungen des Konjunkturpakets II fallen könnten.

 

 

Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

 

Im Kindergartenjahr 2008/09 wird für 279 Kinder in den Kindertageseinrichtungen nach § 21 Abs. 2 KiBiz die Sprachförderung vom Land finanziell gefördert. § 21 Abs. 2 KiBiz sieht einen Förderbetrag von 340 EUR je Kind und Kindergartenjahr vor.

Gefördert werden über diese Regelung diejenigen Kinder, bei denen bei der Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung nach § 36 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen Sprachförderbedarf festgestellt wird.

 

Für Kinder, bei denen erst bei der Anmeldung zur Schule Sprachförderbedarf festgestellt wird (§ 36 Abs. 3 Schulgesetz), sieht das KiBiz durch die Bezugnahme auf § 36 Abs. 2 Schulgesetz keine finanzielle Unterstützung der dann erforderlichen Sprachförderung vor. Nach telefonischer Auskunft des Landesjugendamtes war vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes für Anfang Januar 2009 ein Erlass für die Förderung auch dieser Kinder angekündigt. Dieser liegt hier bislang jedoch nicht vor. Auch ist derzeit noch nicht bekannt, bei wie vielen Kindern tatsächlich ein Sprachförderbedarf erst bei der Einschulung festgestellt wird (das Schulamt hat eine Rückmeldung der Schulleitungen bis zum 31.01.09 vorgesehen).

 

Neben dem bereits erwähnten Erlass zur Sprachförderung von Kindern, bei denen Förderbedarf erst bei Anmeldung zur Schule festgestellt wird, wurde auch ein ministerieller Erlass zu einem Sonderförderbetrag im Rahmen der Sprachförderung nach KiBiz für Anfang Januar 2009 angekündigt, der bislang ebenfalls noch nicht vorliegt.

Mit diesem Erlass sollen die im Rahmen einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Regelungen umgesetzt werden. Neben der „normalen“ Förderung für die zusätzlichen Sprachförderangebote in Höhe von 340,- Euro gem. § 21 Abs. 2 KiBiz werden in bestimmten Sonderkonstellationen weitere 50,- Euro Sonderförderung gezahlt. Die Förderungen werden dem Jugendamt für solche Kinder gezahlt, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, aber nach den Ergebnissen des Sprachstandsfeststellungsverfahren gem. § 36 Abs. 2 Schulgesetz als sprachförderbedürftig eingestuft wurden. Ferner werden die 50,- Euro für Kinder gezahlt, die eine Tageseinrichtung besuchen, in der weniger als neun aber mehr als vier Kinder einen zusätzlichen Sprachförderbedarf haben und bei denen eine einrichtungsübergreifende Förderung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das Jugendamt kann mit den Sonderförderbeträgen sowohl Beförderungskosten und Organisationskosten als auch eine zusätzliche Förderung für die Einrichtungen finanzieren.

 

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes könnten 10 bis 15 Einrichtungen von dieser zusätzlichen Förderung profitieren, wenn beide Förderjahrgänge (Entlassjahrgang 2009 und 2010) zusammengefasst werden dürfen.

 

 

Elternbeiträge

 

Nach § 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Coesfeld erhöhen sich die Elternbeiträge analog zu § 19 Abs. 2 KiBiz jährlich, erstmals für das Kindergartenjahr 2009/2010 um 1,5 v.H..

Die damit ab dem 01.08.2009 geltenden Elternbeiträge sind der Anlage zu entnehmen.

 

Im Kalenderjahr 2008 wurden Elternbeiträge in Höhe von 4,314 Mio. EUR vereinnahmt.

 

Die Elternbeiträge werden von den Städten und Gemeinden vierteljährlich überwiesen. Eine genaue Zuordnung zu GTK- und KiBiz-Betriebskosten zur Ermittlung der Elternbeitragsquote ist damit nur eingeschränkt möglich, da für sieben Monate das GTK und für fünf Monate das KiBiz anzuwenden waren und die Überweisung für das dritte Quartal damit sowohl den KiBiz- als auch den GTK-Betriebskosten gegenüber zu stellen ist.

 

Ermittelt wurden von hier die Quoten für den „reinen“ GTK-Zeitraum Januar bis Juni 2008 und die für den „reinen“ KiBiz-Zeitraum Oktober bis Dezember 2008.

Von Januar bis Juni 2008 betrug die Beitragsquote 19 %. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 16,1 %.

 

Die Verteilung der Beitragspflichtigen auf die Beitragsstufen wurde von hier bei den Städten und Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis der Abfrage liegt als Anlage bei.

 

Entsprechend des Beschlusses zur Sitzungsvorlage SV-7-830 wird das Beitragsaufkommen im Kindergartenjahr 2008/09 nach Ablauf des Kindergartenjahres nochmals überprüft. Die Städte und Gemeinden und der Jugendhilfeausschuss werden über das Ergebnis der Überprüfung informiert.