Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


FBL Schütt teilt einleitend mit, dass der Bericht über die Ergebnisse des SGB II – Ermittlungsdienstes bereits zum zweiten Mal aufgelegt worden sei. Im Rahmen der Auswertung bis zum 31.12.2008 sei in 39 Fällen eine Anhörung der Betroffenen, in 15 Fällen ein Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid, in drei Fällen die Einschaltung der Staatsanwaltschaft und in fünf Fällen die Einschaltung des Hauptzollamtes erfolgt. Eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit habe in keinem Fall stattgefunden.

Die Anzahl der Fälle, in denen sich die ursprünglichen Verdachtsmomente bestätigt hätten, sei von 17 % (Stichtag 31.07.2007) auf 21 % gestiegen.

Die Personalkosten für die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes würden zu einem Anteil von 87,4 % vom Bund übernommen. Die Deckung des restlichen Anteils in Höhe von 12,6 % erfolge aus Mitteln des Kreises anteilig im Rahmen der Kosten der Unterkunft.

Ktabg. Havermeier fragt, ob es die Möglichkeit gebe, den Ermittlungsdienst auch zu Gunsten der Leistungsberechtigten einzusetzen.

FBL Schütt erläutert, dass für den Fall, dass durch den Ermittlungsdienst Missstände auch über den Ermittlungsauftrag hinaus aufgedeckt würden, diese auch an den zuständigen Fallmanager/die zuständige Fallmanagerin weitergegeben würden, um ggf. Hilfen anzubieten.

Ktabg. Wilhelm bittet um Mitteilung, ob sich der Ermittlungsdienst durch die eingesparten Mittel selbst trage.

FBL Schütt erklärt, dass die Frage, ob eine Kostendeckung erfolge, nicht bewertet werden könne.

AL Bleiker ergänzt, dass es zwar keine konkreten Berechnungen gebe, erwartet werde aber, dass durch die Einrichtung des Ermittlungsdienstes mit 1,5 Stellen im Kreis Coesfeld die Fälle von Leistungsmissbrauch deutlich reduziert worden seien was u.a. dadurch begründet sein könne, dass sich die Arbeit des Ermittlungsdienstes unter den LeistungsempfängernInnen herumgesprochen habe. Ferner sei der Kreis Coesfeld zur Einrichtung bzw. zur Vorhaltung des Ermittlungsdienstes gesetzlich verpflichtet.

Ktabg. Willms bittet um Mitteilung, ob es vergleichbare Zahlen über die Arbeit des Ermittlungsdienstes aus anderen Kreisen gebe.

AL Bleiker teilt mit, dass bislang kein Kennzahlenvergleich mit anderen Kreisen vorliege. Die Nachbarkreise des Kreises Coesfeld hätten aber ebenfalls einen Ermittlungsdienst eingerichtet.

Ktabg. Willms fragt, woran sich der Stellenanteil in Höhe von 1,5 Stellen orientieren würde. Die Personalkosten würden auf den Steuerzahler umgelegt, insofern solle auch unter Berücksichtigung der zumeist empfindlichen Haushaltssituation in den Städten und Gemeinden vernünftig mit den Mitteln umgegangen werden.

AL Bleiker teilt diesbezüglich mit, dass der Ermittlungsdienst mit einem Stellenanteil in Höhe von 1,5 Stellen von sieben Personen besetzt sei, da der Ermittlungsdienst vor dem Hintergrund, dass es sich beim Kreis Coesfeld um einen Flächenkreis handele, gemeindenah zur Verfügung gestellt werden solle. Die Arbeitszeit der sieben Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes sei flexibel vereinbart und würde im Rahmen eines Jahreskontos abgerechnet. Bei Bedarf sei es somit möglich, die Sockelarbeitszeit der Ermittler, die insgesamt unter 1,5 Stellen liege, bei hoher Auftragslage aufzustocken. In akuten Bedarfsfällen würden notwendige Ermittlungen sogar teilweise auch von den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld selbst durchgeführt.

FBL Schütt führt des Weiteren aus, dass der Einrichtung und Vorhaltung eines Ermittlungsdienstes ursprünglich Aufgabe der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld gewesen sei. Um kreisweit eine vergleichbare Qualität zu gewährleisten, sei vereinbart worden, dass der Kreis Coesfeld das Personal für den Ermittlungsdienst zentral beschäftige. Dieses sei wirtschaftlicher und Vakanzen, z.B. durch Krankheit, könnten einfacher aufgefangen werden.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.