Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Das Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ für den Kreis Coesfeld im Rahmen eines niederschwelligen Angebotes gemäß § 45 SGB XI wird für das Jahr 2009 bis zu 11.000 € gefördert. Soweit andere oder höhere Einnahmen als veranschlagt erzielt werden, sind diese auf die Förderung anzurechnen.

 

 


Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, ob die Möglichkeit bestehe, SGB II – LeistungsempfängerInnen auch über das Projekt der FBS Dülmen „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung“ zu qualifizieren.

AL Bleiker teilt mit, dass die Finanzierung von Qualifizierungen der SGB II – LeistungsempfängerInnen nur im Rahmen von Bildungsgutscheinen möglich sei. Dieses setze voraus, dass sowohl der Träger als auch die Maßnahme zertifiziert seien. Da diese Voraussetzungen hier nicht vorlägen, sei eine Förderung aus dem Eingliederungstitel des Bundes nicht möglich.

Ktabg. Havermeier bittet ferner um Angabe, welche Bemühungen erfolgt seien, Sponsoren zu ermitteln und ob es in dieser Hinsicht bereits Kooperationen mit anderen Institutionen gebe.

Ref’in Hesselmann führt dazu aus, dass bereits eine Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst bestünde, der langfristige Einsätze von Demenz- und Seniorenbegleitern in Familien organisiere. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung sei zu berücksichtigen, dass diese Leistungen in Einzelfällen mit den Pflegeversicherungen abgerechnet werden könnten.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig