Beschluss:

 

1)    Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Anregungen und Bedenken den Landschaftsplan „Rorup“ als Satzung.

 

2)    Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Prüf- und Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.

 

3)    Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplanes „Rorup“ auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 

4)        Auf Seite 56 der Textlichen Festsetzungen wird am Ende der Erläuterungen zu Landschaftsgebiete (§ 21 LG NRW), D Nicht betroffene Tätigkeit, Erläuterungen zu 8. folgender Satz ergänzt:

 

            Bauvorhaben zur Herstellung und Nutzung von aus Biomasse erzeugter Energie, soweit

            dies durch die Regelung in § 35 BauGB ermöglicht wird.

 

5)        Mit Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Sondergebiete – Flächen für die Landwirtschaft und die Windenergienutzung“ der Gemeinde Nottuln tritt der Landschaftsplan mit seinen Festsetzungen im Bereich der Konzentrationszentren für Windkraftanlagen zurück.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               42 Ja-Stimmen

                                                      2 Nein-Stimmen

                                                      3 Enthaltungen

 

 

 

Anmerkung:

Ktabg. Streyl nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.