Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a)      aktueller Bedarf zum 01.02.2009 im Zuständigkeitsbereich: 685 Plätze; eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1.

b)      erreichter Ausbaustand am 31.12.2008: 465 betreute Kinder, davon 431 in Kindertageseinrichtungen, eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2.

Verglichen mit dem Vorjahreswert (Januar 2008 – 247 Kinder, davon 220 in Kindertageseinrichtungen ) bedeutet dieses eine Steigerung um 88,3 % (bzw. 95,9 % in Kindertageseinrichtungen).

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:

 

a)      Die im Kindergartenbedarfsplan für 2009/10 dargestellten Daten bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2009/10.

b)      Für den Stichtag 15.03.2010 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 20,2 % erwartet (17,8 % in Kindertageseinrichtungen, 2,4 % in Kindertagespflege).

 


Die Vorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt vor und stellt fest, dass die Zahlen sehr erfreulich seien und bis auf kleinere Differenzen alle Orte gleichermaßen berücksichtigt wurden.

 

Ktabg. Schäpers bemerkt, dass es mehr Plätze für unter 3-jährige sein könnten.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass technisch zurzeit nicht mehr geht und auch von den Trägern nicht mehr leistbar sei.

 

Da keine weiteren Äußerungen und Nachfragen folgen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig