Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verein Treffpunkt Jugendarbeit Nottuln e.V. erhält auf der Grundlage der Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans (hier Pos. 9 – Besondere Bedarfe im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) einen Zuschuss zum Projekt „Mobile aufsuchende Jugendarbeit in Nottuln und seinen Ortsteilen“.

Das Projekt wird maximal 24 Monate gefördert. Im Jahr 2009 erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 5.500,- EUR.

 


Nach kurzer Einleitung gibt die Vorsitzende das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass nach den Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans grundsätzlich 50 %, maximal bis 80 % Förderung möglich ist, wenn ein kreisweites Interesse gegeben ist. Hier wurde um einen Zuschuss von 57 % der entstehenden Kosten gebeten. Es handele sich um Präventionsarbeit die auf andere Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld übertragen werden kann, so dass das kreisweite Interesse gesehen wird.

 

Ktabg. Pieper begrüßt das Projekt außerordentlich und bittet darum, mit entsprechenden Handlungsnotwendigkeiten nicht bis zum Ablauf des Projektes zu warten.

 

FBL 2 Schütt teilt daraufhin mit, dass ein Zwischenbericht erfolgen wird, bei dem eventuelle Handlungsmöglichkeiten aufgetan werden können.

 

Ktabg. Schäpers kritisiert, dass die Förderung über 2009 hinaus nicht gesichert würde. Die weitere Förderung stelle sich mit dem Beschlussvorschlag als sehr vage dar und würde keine Sicherheit vermitteln, dass auch über den gesamten Zeitraum gefördert wird.

 

FBL 2 Schütt erwähnt, dass nur über den Kreistag eine Bindung für den Haushalt 2010 erreicht werden könne, für 2011 wäre dies fraglich. Hierzu müsste ein selbstbindender Kreistagsbeschluss gefasst werden.

 

Ktabg. Schäpers fordert eine Festlegung der Förderung für 2 Jahre.

 

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass es sich hier um einen förderrechtlichen Vorbehalt handele, der eine gewisse Bindung aufweist. Der Vertrauensschutz der Träger müsste hier ausreichen.

 

FBL 2 Schütt äußert, dass bei den gegebenen Mittelansätzen die Wahrscheinlichkeit, dass 8.000,- EUR zur Verfügung stehen sehr hoch sei.

 

Ktabg. Wessels schlägt daraufhin vor, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen.

 

FBL 2 Schütt wendet ein, dass dies grundsätzlich möglich sei, wenn allen klar ist, dass haushaltsrechtliche Sicherheit damit nicht gegeben werden kann. Seit der Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements sei die periodengerechte Zuordnung erforderlich, so dass der Jugendförderplan jedes Jahr auf der Tagesordnung steht.

 

Da alle Anwesenden dies einvernehmlich bejahen, lässt die Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig