Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem DRK-Ortsverein Osterwick/Darfeld e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe des DRK-Bewegungskindergartens „Zwergenland“, Rosendahl-Darfeld für das Kindergartenjahr 2008/09 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 1.784,07 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.

 

Der Kindergruppe Billerbeck e.V. wird für ihre KiBiz-finanzierte Gruppe für das Kindergartenjahr 2009/10 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 15.000,00 EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – unter der Voraussetzung gewährt, dass ein Berufspraktikant/eine Berufspraktikantin eingesetzt wird.

 

Den Anträgen

des DRK-Ortsvereins Nordkirchen e.V. für den DRK-Kindergarten Südkirchen

der AWO für den AWO-Kindergarten in Havixbeck und

der Kindertagesstätte Tabaluga e.V. für die Kita Tabaluga in Havixbeck,

zusätzliche Pauschalen nach § 20 Abs. 3 KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/09 zu gewähren, wird nicht entsprochen, da das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen (hier: Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung) nicht nachgewiesen wurde.

 

 


Die Vorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt kurz vor und hält fest, dass laut Sitzungsvorlage die Bedarfe für die DRK-Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ und die Kindergruppe Billerbeck bestätigt werden. Zu den anderen Anträgen gibt die Vorsitzende das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass nach § 20 Abs. 3 KiBiz eingruppigen Einrichtungen ein Zuschlag von bis zu 15.000 EUR ausgezahlt wird, wenn keine ausreichende Finanzierung gegeben ist. Allen Antragstellern seien Hinweise zu den benötigten Daten gegeben worden. Für die DRK – Einrichtung „Zwergenland“, Rosendahl – Darfeld und die Kindergruppe Billerbeck seien die genauen Zahlen geliefert worden, bei den anderen aber sei dies nicht der Fall. Mehrfach seien die fehlenden Daten angefordert worden, jedoch bis heute nicht oder nicht vollständig gebracht. Irgendwann müsse eine Frist gesetzt werden.

Die vorliegenden Unterlagen können den Bedarf nicht bestätigen, so dass die drei benannten Anträge abzulehnen seien. Die vorliegenden Anträge für das Kindergartenjahr 2009/2010 müssten nicht jetzt behandelt werden, da diese zu einem späteren Zeitpunkt noch behandelt werden können.

 

Ktabg. Pieper äußert ihre Bedenken, dass die Leiterinnen unter erschwerten Bedingungen arbeiten und es durchaus sein könne, dass diese die Belege / Nachweise aus zeitlichen Gründen nicht liefern können.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die Anträge aus Frühjahr 2008 datieren und die Antragsteller direkt informiert wurden, so dass diese 14 Monate Zeit hatten die fehlenden Daten zu liefern.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erwähnt, dass das Zeitproblem der pädagogischen Kräfte nicht in Frage gestellt wird, es hier jedoch die Haushaltsleute sind, die diese Arbeit leisten können müssen.

 

Da keine weiteren Anregungen und Fragen folgen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig