Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2009 wie folgt aufgeteilt:

 

Teilbudget

% Anteil

 

 

 

Vermittlungsbudget gemäß § 16 SGB II i. V. § 45 SGB III

200.000,00 €

3,44 %

Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung u. Aktivierung gemäß § 16 SGB II i.V. § 46 SGB III

3.685.000,00 €

63,38 %

Leistungen zur Eingliederung gemäß §§ 16 ff SGB II

1.559.444,00 €

26,82 %

Individuelle Eingliederungsleistungen

370.000,00 €

6,36 %

Summe

5.814.444,00 €

100,00 %

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

JobPerspektive § 16e SGB II

450.000,00 €

0,08 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.


FBL Schütt führt aus, dass die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld in ihrer Sitzung am 28.04.2009 über die Aufteilung des Eingliederungsbudgets 2009 beraten und den Vorschlag der Verwaltung mit Konsens versehen habe. Die Ist-Ausgaben 2009 (Stand: 21.04.2009) für die berufliche Eingliederung beliefen sich auf ca. 1,4 Mio. €. Ferner seien bereits Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 3,3 Mio. € gebunden. Die „freie Spitze“ betrage zurzeit ca. 1 Mio. €; diese relativiere sich jedoch noch, da Maßnahmen bereits angestoßen worden seien. Die entsprechenden „freien Mittel“ seien in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-7-1340 grau hinterlegt.

 

Er weist darauf hin, dass im Rahmen der JobPerspektive (§ 16e SGB II) bisher 48 Verträge abgeschlossen worden seien. Zurzeit sei noch unklar, welche Leistungen unter dem Begriff der „Freien Förderung“ im Sinne des § 16 f SGB II gewährt werden können.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig