Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Przygodda bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit, die Aufgaben der gemeinsamen Servicestelle vorstellen zu können. Der Vortrag ist als Anlage 1 beigefügt.

Ergänzend führt sie aus, dass durch die Einrichtung der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation Bürokratie abgebaut werden sollte. Die gemeinsame Servicestelle sei zwar bei der Geschäftsstelle der AOK in Coesfeld angegliedert; sie diene aber als Ansprechpartner für alle und nicht nur für Kunden der AOK.

Auf Nachfrage des Ktabg. Prof. Dr. Voß, ob nur gesetzlich krankenversicherte Personen die Servicestelle in Anspruch nehmen können, teilt Frau Przygodda mit, dass sich alle – auch nicht versicherte Personen – an die Servicestelle wenden können.

Ktabg. Dabbelt fragt nach, ob nur ortsansässige Personen die Servicestelle in Coesfeld nutzen können. Dies wird von Frau Przygodda verneint.

Ktabg. Pieper möchte wissen, in welchem Umfang die Koordinationsleistungen der Servicestelle in Anspruch genommen würden. Hierauf antwortet Frau Przygodda, dass die Servicestelle nicht genutzt werde. Es sei davon auszugehen, dass behinderte Menschen über andere Wege an die ihnen zustehenden Rehabilitationsleistungen gelangen. Ergänzend dazu fragt Ktabg. Pieper, ob auch diese anderen Stellen eine umfassende Beratung und Koordination leisten. Dies sei, darauf weist Frau Przygodda hin, in der Regel nicht der Fall. Der Antrag werde von diesen Stellen lediglich weitergeleitet. Es werde nicht nachgehalten, was mit dem Antrag weiter geschieht. Dies würde jedoch die Servicestelle leisten. Außerdem würde sie auch weiterhin als Ansprechpartner für die Antragstellerin/den Antragsteller zur Verfügung stehen.

Herr David möchte erfahren, ob Arbeitgeber bei Gefährdung von Arbeitsplätzen zu einer Kooperation mit der Servicestelle bereit seien. Frau Przygodda weist darauf hin, dass in solchen Fällen mit den Arbeitgebern Kontakt aufgenommen würde. Arbeitgeber müssten berücksichtigen, dass Entgelte fortgezahlt oder eventuell auch eine Ersatzkraft eingestellt werden müsste. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte seien Arbeitsgeber zur Kooperation bereit. Schwierig sei es lediglich dann, wenn Arbeitgeber für Kosten in Vorleistung treten sollen z. B. zur behindertengerechten Ausstattung eines Arbeitsplatzes.

Ref’in Hesselmann fragt nach, ob eine intensive Öffentlichkeitsarbeit die Servicestelle und ihre Aufgaben einem breiten Publikum näher bringen könnte. Entsprechende Anstrengungen seien, so führt Frau Przygodda aus, lange Zeit – aber ohne Erfolg – gemacht worden.

Ktabg. Havermeier erkundigt sich, ob über regelmäßige Abfragen bei den Kassen festgestellt werden könnte, wie viele Anträge auf Rehabilitationsleistungen von dort weitergeleitet würden. Bei den Kassen würden, so Frau Pryzgodda, die weitergeleiteten Anträge nicht statistisch erfasst.

Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, wie die Servicestelle finanziert werde, teilt Frau Przygodda mit, dass die AOK den größten Anteil trage.

Vorsitzende Schäpers dankt Frau Przygodda für ihre Ausführungen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.