Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Auflage:

 

1.                  beim Punkt 2.1.2 Naturschutzgebiet “Berkelaue” ist unter Buchstabe D die Ziffer 4. ersatzlos zu streichen

 

2.                  die Formulierung “Inhaltlich wird/wurde die ordnungsbehördliche Verordnung.......... übernommen” auf Seite 10 -Naturschutzgebiet “Berkelaue”- und auf Seite 18 -Naturschutzgebiet “Heubachwiesen” ist um folgenden Satz zu ergänzen: “Eine Anpassung bezüglich der FFH-Richtlinie ist vorgenommen worden”

 

3.                  die Größenangaben des Naturschutzgebietes “Berkelaue” und “Heubachwiesen” sind im Text zu korregieren

 

4.                  dem Punkt 5.1 ist folgendes hinzu zufügen:

Die Durchführung der festgesetzten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen obliegt gemäß § 36 LG NRW dem Kreis. Die Festsetzungen, die privates Eigentum in Anspruch nehmen, werden auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer umgesetzt. Sie sollen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über freiwillige Verträge nach dem Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Coesfeld umgesetzt werden (§ 36 Abs. 2 LG NRW).

 

als Bestandteil der Genehmigung der 3. Änderung des Landschaftsplanes “Coesfelder Heide - Flamschen” vom 03. Mai 2004 wird zugestimmt.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig