Genehmigung eines Modellflugplatzes in Dülmen

 

Ktabg. Dr. Kraneburg hinterfragt die Einbindung des politischen Raumes bei der Genehmigung eines Modellflugplatzes in Dülmen.

KBR Grömping erwidert, zuständig sei hier die Stadt Dülmen als untere Bauaufsichtsbehörde und die Bezirksregierung hinsichtlich der Flugsicherung. Die untere Landschaftsbehörde sei nur verfahrensbeteiligt und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Es handele sich hier aber um ein laufendes Geschäft der Verwaltung, die Politik sei nicht zu beteiligen.