Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen des Kreises Coesfeld vom 29.06.1993 (Anlage 1 zur SV-7-1330) wird beschlossen.

 

 


Ktabg. Vogelpohl bezieht sich auf die alte Regelung zur Überwachung der Berufsschulpflicht. Die Zuständigkeit habe bei den Berufskollegs gelegen. Er bittet um Einschätzung, ob sich Jugendliche nach Änderung des Verfahrens der Berufsschulpflicht entziehen könnten.

 

AL Jasper erläutert, dass die Überwachung der Schulpflicht nunmehr der Kommune obliege, in der sich die abgebende Schule befindet.

 

FBL Schütt ergänzt, dass die Berufskollegs des Kreises Coesfeld in den ersten drei Wochen nach Schulbeginn die Kommunen über die Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers informieren.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig