Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Schölling erhebt die Forderung, dass private Flächen der Reitroute entsprechend ausgewiesen werden müssen. Er möchte wissen, ob bereits Kontakt zu den Grundbesitzern aufgenommen wurde und ob die Frage der Verkehrssicherungspflicht geklärt ist.

 

AL Dr. Risthaus erläutert, dass entsprechende Gespräch noch geführt werden müssen und hinsichtlich der Haftungspflicht (vor dem Hintergrund des Urteils des OLG Hamm) weitere Regelungen zu treffen sind.