Sitzung: 14.09.2009 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-7-1422
FBL Dr. Hörster weist auf die mit der Niederschrift vom 23.03.2009 zur Ausschusssitzung vom 17.02.2009 bereits versandte Abfallstatistik hin.
Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich zunächst nach dem Grund für die deutlich positiven Abweichungen bei den Zinseinnahmen inneres Darlehen. Des Weiteren erkundigt er sich nach den Gründen für den Rückgang bei den Entgeltzahlungen an die WBC sowie DBG und deren Auswirkungen auf die geringeren Gebühreneinnahmen.
Antwort der Verwaltung:
Die Verbesserungen bei den Zinseinnahmen erklären sich dadurch, dass rd.
2,5 Mio. € aus der SR Abfallwirtschaft (Rekultivierungsrücklage) ursprünglich
zur Liquiditätssicherung der Kreiskasse eingesetzt werden sollten. Aufgrund der
guten Liquidität in 2008 mussten die Mittel nur selten zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden. Somit konnte der Betrag die meiste Zeit
zinsbringend als Tagesgeld angelegt werden. Dadurch ergaben sich die hohen
Zinseinnahmen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war diese positive
Entwicklung nicht absehbar. Auf das Betriebsergebnis haben diese Einnahmen
keine Auswirkung, da die Zinseinnahmen an die SR Abfallwirtschaft
weitergeleitet werden.
Die verminderten Aufwandszahlungen an die WBC und DBG sind im
Wesentlichen begründet durch:
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Minderausgaben für die Restmüll / Biomüllbehandlung
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Minderausgaben für die Maßnahmen zur Nachsorge auf
den Deponien Höven und Flamschen die nicht aus der Rekultivierungsrücklage
gedeckt werden (Energiekosten, Abdeckarbeiten, Unterhaltungsarbeiten, Analytik),
aus der Rekultivierungsrücklage dürfen nur die investiven Kosten getragen
werden
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Minderausgaben im Bereich der Unterhaltung des
Blockheizkraftwerkes
Bei den letzten beiden Ausgabenblöcken
handelt es sich um Kosten, die über die Müllgebühren zu tragen sind, aber nicht
im direkten Zusammenhang mit unmittelbar zu entsorgenden Abfällen stehen.
Minderausgaben hier führen also nicht unmittelbar zu geringeren Gebühreneinnahmen.
Die dadurch entstandenen Überdeckungen sind, wie in der Sitzungsvorlage bereits
angeführt, gem. § 6 Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren
auszugleichen, kommen den Gebührenzahlern also wieder zu Gute.
Ktabg. Dr. Kraneburg kommt auf die Abfallentsorgung im Allgemeinen zu
sprechen und regt an, sich in der nächsten Legislaturperiode wieder verstärkt
dieser Thematik zu widmen und die bisherigen Entsorgungswege grundsätzlich zu
hinterfragen.
Stellungnahme der Verwaltung:
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Das
operative Geschäft der Abfallwirtschaft ist auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH übertragen worden. Im Rahmen der Aktivitäten werden die Maßnahmen
zur Abfallverwertung insbesondere für die Fraktionen
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Papier
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Metall
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Elektroschrott (sofern noch Zuständigkeiten auf
Grund der E-Schrott-VO bestehen)
·
Sonderabfall
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Holz
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unter
Federführung und Regie der WBC ausgeschrieben und vergeben. Um flexibel auf die
jeweilige Marktsituation reagieren zu können, sind bei diesen Verträgen
Vertragslaufzeiten von 1 bis 2 Jahren die Regel. Für einige der Fraktionen
wurden die Ausschreibungen in 2009 gerade durchgeführt, teilweise laufen die
Ausschreibungsverfahren auch noch.
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Die
wesentlichen Verträge zur Sicherung der Entsorgungssicherheit sind die Verträge
zur thermischen Behandlung (abgeschlossen 1998 / Laufzeit bis 31.05.2025) sowie
zur Behandlung der biogenen Abfälle (abgeschlossen 1994/ Laufzeit bis
31.12.2013). Vertragspartner des Kreises Coesfeld ist hier die Firma Remondis.
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Im
Rahmen der anstehenden Planungsarbeiten zur zukünftigen Behandlung der biogenen
Abfälle sollen alle heutigen technischen Möglichkeiten verfahrensoffen geprüft
werden.
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Seitens
der Verwaltung ist beabsichtigt, im Dezember 2009 die Fortschreibung des
Abfallwirtschaftkonzeptes des Kreises Coesfeld in die politische Beratung
einzubringen.
Ktabg. Dr. Bücker greift die Ausführung von Dr. Kraneburg auf und weist
auf Berichte im Fernsehen hin, wonach gerade hinsichtlich der
Müllverbrennungsanlage in Oberhausen berichtet worden sei, dass diese enorm
hohe Gewinne erziele. Hier sollten die entsprechenden Verträge zwischen dem
Kreis Coesfeld und dem beauftragten Entsorger überprüft und gfls. neu
ausgeschrieben werden. FBL Dr. Hörster erwidert, dieses sei bereits einmal
Thema dieses Ausschusses gewesen und die Verwaltung habe bereits im Rahmen des
Protokolls zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung dazu berichtet (s. auch anliegende Stellungnahme der WBC GmbH an den
CDU-Kreisverband vom 01.12.2008).