Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Dr. Hörster weist auf die mit der Niederschrift vom 23.03.2009 zur Ausschusssitzung vom 17.02.2009 bereits versandte Abfallstatistik hin.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich zunächst nach dem Grund für die deutlich positiven Abweichungen bei den Zinseinnahmen inneres Darlehen. Des Weiteren erkundigt er sich nach den Gründen für den Rückgang bei den Entgeltzahlungen an die WBC sowie DBG und deren Auswirkungen auf die geringeren Gebühreneinnahmen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Verbesserungen bei den Zinseinnahmen erklären sich dadurch, dass rd. 2,5 Mio. € aus der SR Abfallwirtschaft (Rekultivierungsrücklage) ursprünglich zur Liquiditätssicherung der Kreiskasse eingesetzt werden sollten. Aufgrund der guten Liquidität in 2008 mussten die Mittel nur selten zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden. Somit konnte der Betrag die meiste Zeit zinsbringend als Tagesgeld angelegt werden. Dadurch ergaben sich die hohen Zinseinnahmen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war diese positive Entwicklung nicht absehbar. Auf das Betriebsergebnis haben diese Einnahmen keine Auswirkung, da die Zinseinnahmen an die SR Abfallwirtschaft weitergeleitet werden.

 

Die verminderten Aufwandszahlungen an die WBC und DBG sind im Wesentlichen begründet durch:

·                     Minderausgaben für die Restmüll / Biomüllbehandlung

·                     Minderausgaben für die Maßnahmen zur Nachsorge auf den Deponien Höven und Flamschen die nicht aus der Rekultivierungsrücklage gedeckt werden (Energiekosten, Abdeckarbeiten, Unterhaltungsarbeiten, Analytik), aus der Rekultivierungsrücklage dürfen nur die investiven Kosten getragen werden

·                     Minderausgaben im Bereich der Unterhaltung des Blockheizkraftwerkes

 

Bei den letzten beiden Ausgabenblöcken handelt es sich um Kosten, die über die Müllgebühren zu tragen sind, aber nicht im direkten Zusammenhang mit unmittelbar zu entsorgenden Abfällen stehen. Minderausgaben hier führen also nicht unmittelbar zu geringeren Gebühreneinnahmen. Die dadurch entstandenen Überdeckungen sind, wie in der Sitzungsvorlage bereits angeführt, gem. § 6 Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren auszugleichen, kommen den Gebührenzahlern also wieder zu Gute.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kommt auf die Abfallentsorgung im Allgemeinen zu sprechen und regt an, sich in der nächsten Legislaturperiode wieder verstärkt dieser Thematik zu widmen und die bisherigen Entsorgungswege grundsätzlich zu hinterfragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

-          Das operative Geschäft der Abfallwirtschaft ist auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH übertragen worden. Im Rahmen der Aktivitäten werden die Maßnahmen zur Abfallverwertung insbesondere für die Fraktionen

·                     Papier

·                     Metall

·                     Elektroschrott (sofern noch Zuständigkeiten auf Grund der E-Schrott-VO bestehen)

·                     Sonderabfall

·                     Holz

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-          unter Federführung und Regie der WBC ausgeschrieben und vergeben. Um flexibel auf die jeweilige Marktsituation reagieren zu können, sind bei diesen Verträgen Vertragslaufzeiten von 1 bis 2 Jahren die Regel. Für einige der Fraktionen wurden die Ausschreibungen in 2009 gerade durchgeführt, teilweise laufen die Ausschreibungsverfahren auch noch.

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-          Die wesentlichen Verträge zur Sicherung der Entsorgungssicherheit sind die Verträge zur thermischen Behandlung (abgeschlossen 1998 / Laufzeit bis 31.05.2025) sowie zur Behandlung der biogenen Abfälle (abgeschlossen 1994/ Laufzeit bis 31.12.2013). Vertragspartner des Kreises Coesfeld ist hier die Firma Remondis.

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-          Im Rahmen der anstehenden Planungsarbeiten zur zukünftigen Behandlung der biogenen Abfälle sollen alle heutigen technischen Möglichkeiten verfahrensoffen geprüft werden.

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-          Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, im Dezember 2009 die Fortschreibung des Abfallwirtschaftkonzeptes des Kreises Coesfeld in die politische Beratung einzubringen.

 

Ktabg. Dr. Bücker greift die Ausführung von Dr. Kraneburg auf und weist auf Berichte im Fernsehen hin, wonach gerade hinsichtlich der Müllverbrennungsanlage in Oberhausen berichtet worden sei, dass diese enorm hohe Gewinne erziele. Hier sollten die entsprechenden Verträge zwischen dem Kreis Coesfeld und dem beauftragten Entsorger überprüft und gfls. neu ausgeschrieben werden. FBL Dr. Hörster erwidert, dieses sei bereits einmal Thema dieses Ausschusses gewesen und die Verwaltung habe bereits im Rahmen des Protokolls zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung dazu berichtet (s. auch anliegende Stellungnahme der WBC GmbH an den CDU-Kreisverband vom 01.12.2008).