Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld festgesetzten Fördermittel. Über die in der Anlage 3 (Tischvorlage) dargestellten Maßnahmen zu Ziffer 22 ist im Kreisausschuss am 30.09.2009 noch gesondert zu beraten.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.   

 

  1. Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren (Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen als eingehalten.   

 

  1. Mit den Maßnahmen der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen werden.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.

 

 


KD Gilbeau erläutert die Entwicklung der Maßnahmen aus der 1. Tranche des Konjunkturpakets II und begründet die Veränderungen im Umfang der vorgesehen Maßnahmen aufgrund neuer gutachterlicher Erkenntnisse. Er stellt heraus, dass die in der Tischvorlage vorgelegte Aufstellung der unter Ziffer 22 in der Maßnahmenliste geführten Maßnahmen nach  Prioritäten aufgelistet sind und bittet, diese in den Beschluss einzubeziehen.

 

MA Wolber gibt einen Sachstandsbericht zu den begonnenen und teilweise bereits fertig gestellten Maßnahmen und erläutert Art und Umfang die vorgesehenen Maßnahmen. Hieraus ergeben sich Fragen der Ktabg. zu der vorgesehene Ausführungsart der Flachdachsanierungen, zu den Kostenkalkulationen einzelner Maßnahmen sowie zum zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Ausschreibungen.

 

MA Wolber erläutert die vorgesehen Art der technischen Ausführungen einzelner Maßnahmen. Weiterhin erklärt MA Wolber, dass hinsichtlich des Zeitfensters konkrete Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten sind. Aus § 5 ZuInvG ergibt sich, dass Maßnahmen spätestens im Jahre 2010 begonnen sein müssen und zumindest ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens in 2011 abgeschlossen sein muss, für den Finanzhilfen vorgesehen sind. Nach dem 31.12.2011 dürfen Fördermittel nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden.

 

Ktabg. Bergmann wünscht noch eine konkrete Aufstellung der Kosten für die Teppichbodenerneuerung im Eingangsbereich des KH I COE (Maßnahme Nr. 13 Auflistung)

 

Außerdem erklärt Ktabg. Bergmann, dass die SPD-Fraktion sich bei der Beschlussfassung enthalten wird, weil der Maßnahmenkatalog eine Drittfinanzierung vorsieht. Zwei weitere Anträge Dritter seien bisher unberücksichtigt geblieben. Hierzu bedarf es aus seiner Sicht daher noch einer Diskussion in der Fraktion.

 

KD Gilbeau erläutert, dass die angesprochenen Anträge von Ersatzschulen gestellt wurden und aus der Sicht der Kreisverwaltung nicht förderfähig waren. Nach der Darstellung des Innenministers NRW in der FAQ-Liste hat vielmehr die Belegenheitsgemeinde über Art und Umfang der Beteiligung an den Fördermitteln nach dem ZuInvG zu entscheiden. Hierüber wurden sowohl die Antragsteller, wie auch die betroffenen Städte und Gemeinden unterrichtet.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung wurde von den Ktabg. Dinkler und Schulze Esking vorgeschlagen, über die in der Anlage 3 (Tischvorlage) dargestellten Maßnahmen zu Ziffer 22 im Kreisausschuss am 30.09.2009 noch gesondert zu beraten. Für Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wird vorgeschlagen die Formulierung wie folgt zu ergänzen: Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Ausschussvorsitzender Stork gen. Heinrichsbauer lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja

                                                    3 Enthaltungen