Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 1

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld festgesetzten Fördermittel.

 

2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.   

 

3.        Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren (Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen als eingehalten.   

 

4.        Mit den Maßnahmen der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen werden.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.

 

 


Nach dem Landrat Püning einleitend auf die eingehenden Beratungen in den Fachausschüssen verweist, erklärt Ktabg. Stinka, dass in der SPD-Kreistagsfraktion nochmals insbesondere die Maßnahme 13 der Tranche I und II des Investitionsschwerpunktes „Infrastruktur“ diskutiert worden sei, nach dem die Verwaltung in den Ausschusssitzungen diese Maßnahme insgesamt mit der notwendigen Umsetzung im Rahmen des Brandschutzes begründet habe.

Es sei eine Mittelumschichtung von Infrastruktur in Bildung diskutiert worden. Hieraus ergebe sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, diese Mittel im Rahmen der eingerichteten Tauschbörse für die Bildung einzusetzen, denn die Umsetzung der Maßnahme 13 werde nach wie vor sehr kritisch gesehen.

 

KD Gilbeau verweist auf seine diesbezüglichen Aussagen in den Fachausschusssitzungen und erklärt, dass der Kreis Coesfeld eine Anfrage gestartet habe und auch beim Kreis Coesfeld von anderen Kommunen angefragt worden sei. So suche der Kreis Steinfurt Mittel aus dem Investitionsschwerpunkt Bildung. Sowohl nach der Fachausschusssitzung als auch aktuell heute seien keine Mittel zum Tausch vorhanden.

Mit der Sitzungsvorlage seien die Planungen vorgelegt worden. Ferner habe er die Notwendigkeit des Brandschutzes ausführlich erläutert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei notwendig, um Beanstandungen zuvor zu kommen. Da die Türenanlage sowohl unter dem Gesichtspunkt der Behindertengerechtigkeit als auch aus energetischen Gründen dringend sanierungsbedürftig sei, müsse in diesem Zuge der Teppichboden – in einem erheblich reduzierten Umfang - ebenfalls erneuert und saniert werden. Das Thema „Teppichboden“ sei frühzeitig kommuniziert worden und eine Diskussion über eine vermeintliche „Luxussanierung“ nicht beabsichtigt gewesen. Die vorgesehene Sanierung beschränke sich auf den Teppich im Foyer, da dieser dort nicht nur von der Sanierung des Eingangsbereiches beeinträchtigt werde, vielfach sei er auch in der Fläche schadhaft.

Ergänzend weist Landrat Püning darauf hin, dass der Teppich bereits vor 34 Jahren verlegt worden sei.

 

Ktabg. Schulze Esking führt unter Hinweis auf die Diskussion im Fachausschuss aus, dass er sich die Türenanlage vorhin angesehen habe. Er könne die vorgetragenen Gründe nachvollziehen, denn die Anlage weise Fugen auf und sei nur einfach verglast. Den diesbezüglichen Austausch des Teppichs könne er ebenfalls nachvollziehen, jedoch müsse der Teppich im Treppenbereich auf Grund der Schäden auch ausgetauscht werden.

Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher den vorgeschlagenen Maßnahmen zustimmen.

Ktabg. Stauff stellt in seinen Ausführungen darauf ab, dass das Kreishaus mit seinem Foyer das Aushängeschild für den Kreis darstellt. Der Austausch des Teppichbodens sei wohl kaum der Diskussion wert. Viele Leute würden beim Treppesteigen nach unten schauen und dabei die Schäden am Teppich erkennen. Der Teppich sei nach seiner Meinung „auf“.

 

Ktabg. Stinka beantragt die getrennte Abstimmung über die Maßnahme 13 und die übrigen Maßnahmen und signalisiert die Zustimmung zu letzteren.

 

Ktabg. Kortmann ist darüber erfreut, dass der Teppich nicht vollumfänglich ausgetauscht wird, gleichwohl stelle dies den Grund für die Nichtzustimmung dar. Seine Fraktion sei der Meinung, dass ein umfangreiches Paket geschnürt werde, welches schwer nachgehalten werden könne. Eine Zustimmung stelle einen Vertrauensvorschuss dar. Es gebe aber auch Stimmen in der Fraktion, wo nach dem Schwerpunkt der Energieeinsparung – einem der wichtigsten Themen - nicht ausreichend Rechnung getragen werde. Gleichwohl würden die übrigen Maßnahmen nicht abgelehnt.

 

Auf die Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking nach der in der Anlage 3 dargestellten Maßnahme mit der laufenden Nummer 22 erklärt Landrat Püning, dass zunächst abzuwarten sei, welche übrigen Maßnahmen mit den vorhandenen Mitteln abgearbeitet werden können. Wenn anschließend noch Mittel hierfür zur Verfügung stehen, würden diese Maßnahmen nach nochmaliger Beratung in den Gremien in Angriff genommen.

 

Ktabg. Rampe begrüßt diesen Vorschlag.

 

Ktabg. Stauff erkundigt sich nach einer Gesamtaufstellung, die darüber Auskunft gibt, wie teuer jede einzelne Maßnahme geworden ist.

 

Landrat Püning stellt klar, dass jede Maßnahme in einem Verwendungsnachweis darzustellen ist und vom Bundesrechnungshof bzw. der Bezirksregierung geprüft werden wird.

Auf Bitte des Ktabg. Stauff sichert Landrat Püning zu, zu gegebener Zeit im Finanzausschuss eine entsprechende Übersicht vorzustellen.

Er weist im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sanierung des Teppichbodens eindringlich darauf hin, dass es um eine Maßnahme des Brandschutzes und der Energieeffizienz gehe, und lediglich in diesem Zusammenhang eine Teilsanierung des Teppichs verständlicherweise erforderlich werde. Hierauf lege er besonderen Wert.

 

Ktabg. Pieper habe nichts gegen einen Austausch des Teppichs, dieser habe jedoch nach ihrer Auffassung nichts mit der Zielrichtung des Konjunkturpaketes, der Energieeinsparung, zu tun. Der Austausch gehöre in den regulären Haushalt.

 

Dem widerspricht Landrat Püning unter Hinweis auf die Filterfunktion der Bezirksregierung. Jede Einzelmaßnahme sei eine Maßnahme des Konjunkturpaketes.

 

KD Gilbeau ergänzt, dass der Kreis Coesfeld rd. 4 Mio. € energetisch einsetzen wird. Dies sei auch im Ausschuss so deutlich gemacht worden. Zu einem späteren Zeitpunkt werde auch – wie vereinbart - über die Einsparungen im Energiebereich berichtet werden. Des Weiteren sei die Sicherung von Beschäftigung unter anderem eine Zielrichtung des Konjunkturpaketes.

 

Ktabg. Schlüter hat kein Verständnis für die Diskussion über einen Teppich.

Ktabg. Pieper teilt abschließend mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf getrennte Abstimmung unterstützt.

 

Hiernach lässt Landrat Püning zunächst über den Beschlussvorschlag ausschließlich bezogen auf die Maßnahme des Investitionsschwerpunktes „Infrastruktur“, lfd. Nummer 13 (Sanierung Eingangsbereiche KH I) abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme des Investitionsschwerpunktes „Infrastruktur“, lfd. Nummer 13 (Sanierung Eingangsbereiche KH I) durch- bzw. fortzuführen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 JA-Stimmen

                                                      5 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

 

Anschließend lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag bezüglich der übrigen Maßnahmen der Anlage 1 abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Anlage 1 wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.