Bericht über aktuelle Entwicklungen zur „Altfallregelung“ im Ausländerrecht

 

Landrat Püning teilt mit:

 

Wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, hat die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder am 4. Dezember für die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ eine Anschlussregelung für die sogenannte „Altfallregelung“ für Flüchtlinge beschlossen. Insofern sind die Anregungen der Kommunen, der beiden großen Kirchen und sonstiger Stellen, die sich in den vergangenen Monaten wiederholt in Resolutionen an die politischen Entscheidungsträger gewandt haben, aufgegriffen. Auch der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 07.10.2009 einstimmig eine Resolution zu einer Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Altfallregelung beschlossen.

 

Nach derzeitiger Kenntnis vom Inhalt der auf der Innenministerkonferenz beschlossenen Anschlussregelung soll denjenigen Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe die Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2011 verlängert werden, die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate und zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen, ihre Schul- oder Berufsausbildung in der Zeit vom 01.07.2007 bis 31.12.2009 erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden.

Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31.12.2009 ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können, sollen für die nächsten zwei Jahren hierzu eine weitere Chance erhalten, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts bemüht haben und eine positive Prognose möglich ist.

 

Einzelheiten zur Umsetzung der Altfallregelung müssen in einem Erlass des Landes geregelt werden. Sobald dieser Erlass hier vorliegt, werden unverzüglich weitere Informationen gegeben werden.

 

Nach der bundesrechtlichen Altfallregelung wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 822 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. 543 Personen haben darauf hin eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

 

Alle Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach der bundesrechtlichen Altfallregelung wurden von der Ausländerbehörde mit Blick auf die zum Jahresende auslaufende Befristung im Sommer 2009 aufgefordert, rechtzeitig Verlängerungsanträge zu stellen. Etwa 400 Anträge wurden zwischenzeitlich gestellt. In mehr als 170 Fällen wurde die Aufenthaltserlaubnis nach der bundesgesetzlichen Regelung bis 31.12.2011 verlängert.“