Aktuelle Entwicklungen zur „Altfallregelung“ im Ausländerrecht

 

Ktabg. Pieper geht davon aus, dass auch geprüft werde, welche Hemmnisse die Betroffenen an einer Beschäftigung hinderten und möchte vor diesem Hintergrund wissen, ob es von Seiten des Kreises Coesfeld konkrete Fördermaßnahmen gegeben habe bzw. gibt.

 

FBL Dr. Hörster erinnert an eine Veranstaltung vor rund einem ¾ Jahr, an der die Ausländerbehörde und die Sozialämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilgenommen hatten. Nach seiner Erinnerung habe man übereinstimmend keine besonderen, spezifischen Maßnahmen für notwendig erachtet. Seither habe sich der Arbeitsmarkt in einem Umfang entwickelt, dass diejenigen, die noch unter günstigen Arbeitsmarktbedingungen einen Zugang zu Beschäftigung hatten, jetzt kaum noch eine Möglichkeit haben.

Es gelte,  die bundesrechtliche Regelung abzuwarten und es bleibe ein Dauerthema. Ein Sonderprogramm sei derzeit nicht vorgesehen. Wenn konkrete bundesgesetzliche Regelungen vorliegen, könne möglicherweise ein Nachsteuern sinnvoll erscheinen.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Pieper teilt Landrat Püning mit, dass sich die Arbeitsmarktkonferenz  mit diesem Thema beschäftigen kann. Es werde nach seiner Einschätzung besonders darauf ankommen, wie die konkreten bundesrechtlichen Regelungen aussehen werden, so beispielsweise hinsichtlich der Aufenthaltsdauer. Hierüber werde sicherlich noch diskutiert werden.

Das Thema werde in der Arbeitsmarktkonferenz behandelt.