Die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden durch den Vorsitzenden Wobbe verpflichtet. Die von dem Vorsitzenden vorgelesene und von den zu verpflichtenden Mitgliedern nachgesprochene Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde.“

 

Neben den an der Jugendhilfeausschusssitzung teilnehmenden Mitgliedern wurden auch die anwesenden stellv. Mitglieder Mensing und Appelt verpflichtet.