Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 

 

 

 

 


Ktabg. Schäpers bittet unter Hinweis auf eine Diskussion in ihrer Fraktion über die Kosten der Müllverbrennung um eine Kopie der Bilanz der Müllverbrennungsanlage zur kommenden Kreistagssitzung. Ein Experte aus ihrer Fraktion habe zur Überlegung angeregt, ob mit hohen Renditen und Gewinnen der Müllverbrennungsanlagen eine Reduzierung der Müllgebühren im Kreis Coesfeld zum Wohle der Einwohner erreicht werden kann.

Ktabg. Lonz konkretisiert den Wunsch auf die Bilanz der Müllverbrennungsanlage, zu der der Kreis Coesfeld seinen Müll verbringt.

 

Landrat Püning weist auf den vom Kreistag beschlossenen und bestehenden Vertrag mit einer bekannten Firma hin. Es gebe bestimmte Veröffentlichungspflichten, im Rahmen dieser die Bilanz sicherlich zur Verfügung gestellt werden kann.

 

AL Dr. Foppe, Mitglied des Aufsichtsrates der betroffenen GMVA, erklärt, dass die Bilanz der GMVA nach den Bestimmungen des HGB zu veröffentlichen ist. Diese helfe jedoch nur bedingt weiter. Die Fa. Remondis habe auf Grund des durch die Kommunalwahl 2009 eingetretenen Wechsels in der Zusammensetzung des Kreistages angeboten, das Unternehmen in Oberhausen vor Ort zu besuchen. Die Vertreter des Unternehmens könnten dann umfänglich Rede und Antwort stehen.

 

Ktabg. Kleerbaum bezweifelt, dass bei der Müllverbrennung erhebliche Renditen realisiert werden können. Es könnte sogar bezweifelt werden, dass überhaupt Renditen erzielt werden. Er spricht sich für ein Gespräch mit dem Unternehmen in Oberhausen aus.

 

Eine Bilanz, so Landrat Püning, könne zusammen mit gegebenenfalls weiteren veröffentlichten Unterlagen übersandt werden.

 

Ktabg. Lonz erklärt zu den im Internet verfügbaren Daten, dass diese wenig brauchbare Zahlen beinhalten. Er habe dem Internet aber entnehmen können, dass die Müllverbrennungsanlage in Oberhausen hausgemachte Schwierigkeiten habe. Interessant wäre es, Vergleichszahlen anderer Müllverbrennungsanlagen zu erhalten.

 

Landrat Püning spricht sich ebenfalls für einen Besuch der Unternehmung in Oberhausen und eine Erörterung der Problematik vor Ort aus. Er bezweifelt, dass es einen Einheitspreis gebe und beurteilt den aktuellen Preis als günstig.

 

FBL Dr. Hörster erklärt, dass wiederholt zu dieser Problematik beispielsweise auf Anregung und Bitte von Dr. Bücker im Fachausschuss berichtet wurde und bietet an, die Schriftsätze zusammenzutragen. Es bestehe mit dem Vertragspartner für die Entsorgung der Restabfälle, der nicht die GMVA ist, ein Vertrag bis zum Jahre 2025. Aus dem Kreis Warendorf könne er berichten, dass dort überlegt werde, aus der Beteiligung an der MVA wegen fehlender Renditen auszusteigen.


Ktabg. Stauff merkt an, dass man nicht nur den Preis berücksichtigen darf. Es gelte,  auch einen Mülltourismus zu verhindern. Ein Transport beispielsweise nach Oberhausen sei noch vertretbar, ebenso nach Hamm.

 

Ktabg. Kleerbaum begrüßt die Diskussion. Diese könne für mehr Transparenz hinsichtlich der Preise sorgen. Ein Auflistung der Vergleichszahlen erscheine wichtig, denn er habe den Eindruck, dass man sich mit dem eigenen Entgelt hinter diesen nicht verstecken müsse. So habe ein erst kürzlich durchgeführtes Vergabeverfahren für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu günstigen Ergebnissen geführt.

 

Die Kreisausschussmitglieder sprechen sich ohne förmliche Abstimmung dafür aus, dass allen interessierten Kreistagsabgeordneten die Teilnahme an einer Besichtigung der Müllverbrennungsanlage und an einem Gespräch mit dem Unternehmen in Oberhausen ermöglicht werden soll. In diesem Zusammenhang geht die Verwaltung davon aus, dass allen Kreistagsabgeordneten, die an der von AL Dr. Foppe vorzubereitenden Veranstaltung in Oberhausen teilnehmen, die erforderliche Dienstreisegenehmigung durch den zuständigen Kreisausschuss konkludent erteilt worden ist.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Satzung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.