Sitzung: 09.12.2009 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0047
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschussten Bauvorhaben „Radweg an der K 32 (Abschnitt 2) in Rosendahl“ und „Radweg an der K 24 in Senden-Ottmarsbocholt“ notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Ktabg. Vogelpohl hält den Radwegebau für eine grundsätzlich gute Idee. Er möchte angesichts der in der Sitzungsvorlage erwähnten geringfügigen Verbreiterung wissen, warum verbreitert werde und was unter geringfügig zu verstehen ist.
Landrat Püning erklärt, dass er über Zentimeter keine Aussagen machen kann. Eine Verbreiterung sei jedoch auf Grund der festgestellten Zunahme des Schwerlastverkehrs wegen des nahe gelegenen Gewerbegebietes und des Begegnungsverkehrs erforderlich. Im vergangenen Jahr habe sich ein tragischer, tödlicher Verkehrsunfall ereignet. Die Kreispolizeibehörde und die Straßenbaubehörde hätten sich übereinstimmend für eine dringende Verbesserung der dortigen Situation durch eine Verbreiterung der Fahrbahn und durch den Radweg ausgesprochen.
Die in den vergangenen Wochen aufgetretene Diskussion in der Gemeinde könne abgewartet werden, denn der 1. Abschnitt stehe dort nicht zur Diskussion und das Ausschreibungsverfahren für den 2. Abschnitt werde erst gegen Ende des nächsten Jahres begonnen.
Er gehe davon aus, dass wegen einer gemeinsamen Ausschreibung der Fahrbahn und des Radweges die in der Sitzungsvorlage genannten Preise unterschritten werden.
Die erbetene Angabe in Zentimetern könne dem Protokoll beigefügt oder in der nächsten Kreistagssitzung mitgeteilt werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der Verwaltung:
Bislang besteht die Straße aus einer 5,50 m breiten asphaltierten Fahrbahn und zwei Randeinfassungen (Tiefborde) von jeweils 0,25 m.
Im Rahmen der geplanten Deckenverstärkung sollen die seitlichen Randeinfassungen herausgenommen und durch eine Schottertragschicht ersetzt werden. Anschließend wird ganzflächig (bisherige Asphaltbreite zzgl. seitliche Tiefborde) eine neue Asphaltdecke über die Gesamtbreite von 6,00 m aufgebracht. Somit findet nur eine Verbreiterung der asphaltierten Fahrbahndecke statt, eine Verbreiterung der Straße insgesamt ist damit nicht verbunden.