Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes über die Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen wird der Landrat beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung, ggf. mit redaktionellen Änderungen, abzuschließen.

 

Die ergänzende Verwaltungsvereinbarung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.


Landrat Püning weist darauf hin, dass das Gesetz über die Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht worden sei. Damit sei für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung die rechtliche Grundlage geschaffen worden.

 

Ktabg. Stinka führt aus, dass das Gesetz des Landes NRW von einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ausgehe. Unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten möchte Ktabg. Stinka wissen, ob es bereits eine begleitende Gebührenordnung gebe und damit zu rechnen sei, dass die Kosten höher als die Gebühreneinnahmen sein werden.

 

Landrat Püning erklärt hierzu, dass das Land zurzeit eine landesweit einheitliche Gebührenordnung erarbeite. Insgesamt sehe er die ganze Angelegenheit aber sehr gelassen, da es auch in anderen Bereichen bereits einheitliche Anlaufstellen gebe, die aber in der täglichen Praxis wenig nachgefragt werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die ergänzende Verwaltungsvereinbarung wurden allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.