Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Die Gültigkeit der Landrats- und Kreistagswahl am 30.08.2009 wird gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG festgestellt.


Landrat Püning weist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses hin.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig