Sitzung: 16.12.2009 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0034
Beschluss:
Die Gültigkeit der Landrats- und Kreistagswahl am 30.08.2009 wird gemäß § 40 Abs. 1 KWahlG festgestellt.
Landrat Püning weist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses hin.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig