Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Den Kreistagsfraktionen wird ab dem 01.01.2010 zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung folgender monatlicher Zuschuss gewährt:

 

a)                  ein Grundbetrag in Höhe von 200,00 € je Kreistagsfraktion

b)                  ein Betrag in Höhe von 50,00 € je Kreistagsmitglied

 

 

2.      Einem Kreistagsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, werden in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf Kreistagssitzungen zur Verfügung gestellt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig