Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen. In Art. 2 der Satzung wird die Befristung („und tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft“) gestrichen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah das Klärungsgespräch mit dem Großbetrieb zu führen und die Notwendigkeit einer weiteren Gebührensatzerhöhung ab dem 01.01.2010 zu prüfen und eine ggf. erforderliche und rückwirkende Satzungsänderung unverzüglich auf den Weg zu bringen.

Ktabg. Schulze Esking führt aus, den Beschluss über die Satzung über die Erhebung von Gebühren ab dem 01.01.2010 zurückzustellen, da seitens der Fa. Westfleisch noch erheblicher Gesprächsbedarf bestehe. Heute sollte daher nur die Satzung über die Erhebung von Gebühren ab dem 01.10.2009 beschlossen werden.

 

Landrat Püning ergänzt, dass zu beiden Satzungen über die Erhebung von Gebühren ab dem 01.10.2009 und ab dem 01.01.2010 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Kreistag im Kreisausschuss ausgesprochen worden sei. Im Nachgang hierzu habe es erhebliche Einwendungen seitens des einzigen hiervon betroffenen Gebührenzahlers, der Fa. Westfleisch, zu einer Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 gegeben mit dem Wunsch, noch einmal über die Gebührenkalkulation ab 01.01.2010 zu sprechen. Die Gebührenerhöhung ab 01.01.2010 mache gegenüber der Gebührenerhöhung ab 01.10.2009 lediglich 4 Cent aus. Gleichwohl sei die Verwaltung der Auffassung, das gewünschte Klärungsgespräch zu ermöglichen. Das Risiko der Gebührenerhöhung und -einziehung sei relativ begrenzt. Anfang 2010 müsse ggfls. eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren rückwirkend zum 01.01.2010 beschlossen werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Anlage wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.