Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Familienbildungsstätte Dülmen wird für das Projekt „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld“ im Rahmen von § 44 SGB XI PflEG eine Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 10.200 € für das Jahr 2010 (01.01. – 31.12.2010) gewährt. Die Familienbildungsstätte Dülmen wird darüber informiert, dass eine Förderung für 2011 nicht sichergestellt ist.

 


 

FBL Schütt führt aus, dass sich, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zwischenzeitlich zwei weitere Anbieter, der Verein „Netzwerke Füreinander-Miteinander e.V.“ aus Havixbeck sowie der Verein „Herbstlicht e.V.“ aus Billerbeck, mit einem jeweils vergleichbaren Angebot gemeldet hätten. Im Gegensatz zum Projekt der Familienbildungsstätte (FBS) Dülmen, welches sich an Personen richte, die noch keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hätten, würden sich die beiden weiteren Anbieter mit ihren Projekten an den Personenkreis wenden, der bereits einen Anspruch gegen die Pflegekasse habe. Details zu den Anbietern würden auch im Rahmen einer Mitteilungsvorlage „Stärkung des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär’; hier: Anträge auf Förderung von zwei weiteren Projekten“ dargestellt.

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, welche Aktivitäten seitens der FBS Dülmen hinsichtlich der Gewinnung von Sponsoren unternommen und ob Sponsoren gefunden worden seien.

FBL Schütt erklärt, dass die FBS Dülmen mitgeteilt habe, dass die Suche nach Sponsoren nicht erfolgreich gewesen sei.

Nach reger Diskussion im Gremium schlägt Vorsitzende Schäpers auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, dass in einer der nächsten Ausschusssitzungen über den Förderkriterienkatalog im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ hinsichtlich der Innovation der förderfähigen Maßnahmen beraten werden sollte.

FBL Schütt fasst die übereinstimmende Auffassung der Fraktionen dahingehend zusammen, dass eine Förderung nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ das Ziel haben müsse, dass sich ein Projekt auf Dauer selbst trage. FBL Schütt teilt des Weiteren als Beschlussvorschlag mit, dass der FBS Dülmen für das Projekt „Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld„ im Rahmen von § 44 SGB XI PflEG eine Anteilsfinanzierung in Höhe von max. 10.200 € für das Jahr 2010 (01.01. – 31.12.2010) gewährt werde. Die FBS Dülmen werde darüber informiert, dass eine Förderung für 2011 nicht sichergestellt sei.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig