Sitzung: 17.02.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0074
Beschluss:
- Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:
a) aktueller Bedarf im Zuständigkeitsbereich: 957 Plätze
(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage
1)
b) erreichter Ausbaustand am 31.12.2009: 656 betreute Kinder; davon 590 in Kindertageseinrichtungen;
(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2)
- Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:
a) Die im Kindergartenbedarfsplan für 2010/11 dargestellten Daten (636 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2010/11. Hinzu kommen 170 geplante Plätze in Kindertagespflege.
b) Für den Stichtag 31.12.2010 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 23,0 % erwartet (18,0 % in Kindertageseinrichtungen, 5,0 % in Kindertagespflege).
s. Wortprotokoll zu SV-8-0072/1
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen