Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a)      aktueller Bedarf im Zuständigkeitsbereich: 957 Plätze

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1)

 

b)      erreichter Ausbaustand am 31.12.2009: 656 betreute Kinder; davon 590 in Kindertageseinrichtungen;

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2)

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:

a)      Die im Kindergartenbedarfsplan für 2010/11 dargestellten Daten (636 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2010/11. Hinzu kommen 170 geplante Plätze in Kindertagespflege.

b)      Für den Stichtag 31.12.2010 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 23,0 % erwartet (18,0 % in Kindertageseinrichtungen, 5,0 % in Kindertagespflege).

 


s. Wortprotokoll zu SV-8-0072/1


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen